Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
gerichtlich festgestellt worden, bei <strong>Rudolf</strong> handele es sich um die Vaterfigur des Neonazismus. Kann<br />
man sich Medienfälschungen bösartiger vorstellen?<br />
Daß vielen Blättern, die über das Urteil berichteten, die Feststellungen des Gerichtes nicht genügten,<br />
um G. <strong>Rudolf</strong> fertigzumachen, sei anhand einiger Beispiele gezeigt. So berichtete der Böblinger Bote<br />
am 24. Juni 1995, <strong>Rudolf</strong> würde sich mit der Rassenlehre des Nationalsozialismus identifizieren.<br />
Diese frei erfundene Behauptung ist so absurd und fern jeder Realität, daß sie während des ganzen<br />
Prozesses nicht einmal Verhandlungsgegenstand war, geschweige denn in der mündlichen<br />
Urteilsbegründung des Gerichts erwähnt wurde. Dies hinderte das Gericht freilich nicht, diese<br />
unfundierte Behauptung in der schriftlichen Urteilsbegründung nachzuschieben.[35]<br />
Frank Schwaibold von den Stuttgarter Nachrichten kann es am gleichen Tag trotz persönlicher<br />
Aufforderung durch <strong>Rudolf</strong> erneut nicht unterlassen, die Kontakte <strong>Rudolf</strong>s zu O.E. Remer<br />
unsachgemäß aufzubauschen, indem er schreibt, <strong>Rudolf</strong> sei »nachweisbar dreimal persönlich mit<br />
Remer« zusammengekommen, wobei das Wort persönlich eine Beziehung beider zueinander<br />
unterstellt, die tatsächlich nie existent war.<br />
Die Süddeutsche Zeitung tat sich am 24.6.1995 ebenfalls besonders durch Manipulationen hervor. So<br />
schrieb sie, <strong>Rudolf</strong> sei zeitweise Mitglied der rechtsextremen Republikaner gewesen. Tatsächlich war<br />
<strong>Rudolf</strong> aber zu einem Zeitpunkt Mitglied dieser Partei, als sie noch nicht als rechtsextrem angesehen<br />
wurde und sogar angesehene Politiker der Union mit Mitgliedern dieser Partei Kontakte pflegten.<br />
Welche Bewertung diese Partei nach seinem Austritt im Sommer 1991 durch Medien und<br />
Verfassungsschützer auch immer erfahren haben möge, kann wohl kein Kriterium für die Bewertung<br />
der politischen Ansichten <strong>Rudolf</strong>s sein. Außerdem stand <strong>Rudolf</strong> nicht wegen seiner politischen<br />
Ansichten vor Gericht, die nach Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgesetzes niemals Anlaß zu einer<br />
Rechtsbenachteiligung sein dürfen. Schließlich ist es absurd, die nationalkonservativen Ansichten der<br />
Republikaner in die Nähe der nationalsozialistischen Gesinnung O.E. Remers bringen zu wollen, wie<br />
es wohl in der Absicht der SZ lag.<br />
Als einzige der großen Zeitungen bringt die Süddeutsche Zeitung in ihrem Beitrag die auf der<br />
gefälschten dpa-Meldung basierenden Mär von der angeblich längst erfolgten Widerlegung des<br />
<strong>Rudolf</strong> Gutachtens:<br />
»Nach Angaben seriöser Chemiker zerfallen Blausäureverbindungen jedoch unter dem<br />
Einfluß der Witterung innerhalb weniger Monate und sind dann nicht mehr<br />
nachweisbar.«<br />
Mit dieser perpetuierten Unwahrheit dürfte jedem unbedarften Leser klar gemacht worden sein, daß es<br />
sich bei dem <strong>Rudolf</strong> Gutachten um das sachlich falsche Machwerk eines unseriösen Chemikers<br />
handele. Den gleichen Unsinn hat übrigens auch der Böblinger Bote zu Prozeßbeginn am 23.11.1994<br />
verbreitet:<br />
»Nach Meinung von Experten könnten übrigens nach über 50 Jahren keine<br />
Cyanidrückstände mehr gefunden werden, weil diese sehr schnell zerfallen.«<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Presse.html (12 von 20) [31.07.2004 01:05:12]