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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

Es ist daher an der Zeit, den sachlichen, wissenschaftlichen Dialog zu suchen und dem Holocaust<br />

lediglich jene Rolle als Mosaikstein eines Geschichtsbildes zuzuweisen, die ihm gebührt, um Schaden<br />

vom Ansehen unseres Staates zu wenden.«<br />

Bücherverbrennung heute<br />

Bekanntlich gibt es in der Bundesrepublik Deutschland Zensur. Daß diese zweistufig ist, ist schon<br />

weniger bekannt. Die bekannte erste Stufe, die Indizierung z.B. eines Druckwerkes durch die<br />

Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften auf Antrag etwa eines Jugendamtes, führt dazu, daß<br />

für das indizierte Druckwerk nicht mehr geworben werden darf und daß es nicht an Jugendliche unter<br />

18 Jahren veräußert oder ihnen sonstwie zugänglich gemacht werden darf. Die aktuelle Liste der<br />

indizierten Bücher wird von der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften regelmäßig in<br />

ihrem Bericht publiziert.<br />

Eckhard Jesse schrieb in seinem Beitrag »Streitbare Demokratie und "Vergangenheitsbewältigung"«,<br />

erschienen im vom Bundesamt für Verfassungsschutz herausgegebenen Sammelband<br />

Verfassungsschutz in der Demokratie, (Carl Heymanns Verlag, Köln 1990) über die Indizierung<br />

folgendes:<br />

»Mit den Prinzipien einer freiheitlichen Gesellschaft ist die Vorgehensweise der Bundesprüfstelle für<br />

jugendgefährdende Schriften jedenfalls nur schwer vereinbar, weil das geschriebene und gesprochene<br />

Wort in einer offenen Gesellschaft prinzipiell nicht unter Kuratel gestellt werden darf.« (S. 287)<br />

»Die freiheitliche Gesellschaft darf den freien Austausch der Ideen und Standpunkte nicht ersticken<br />

oder unterdrücken.« (S. 303)<br />

Daß in unserer Gesellschaft das geschriebene Wort unter Kuratel gestellt wird, sei zwar bedauerlich,<br />

aber, so Jesse:<br />

»Immerhin ist durch den Verzicht auf die Geheimhaltung der [Indizierungs-]Entscheidungen deren<br />

Überprüfung durch die Öffentlichkeit und die Wissenschaft möglich.« (S. 286)<br />

Auch kritisiert er, daß lediglich als rechts eingestufte Publikationen der Zensur unterworfen seien:<br />

»Die Bundesprüfstelle hat sich in mancher Hinsicht als Einfallstor eines einseitigen Antifaschismus<br />

erwiesen.« (S. 304, vgl. S. 289)<br />

Die Zweite Stufe der Zensur ist die sogenannte Einziehung oder Beschlagnahme, um die es meist in<br />

den Prozessen um revisionistische Publikationen geht. Sie erfolgt auf Beschluß irgendeines Gerichtes.<br />

Im Gegensatz zu den indizierten Werken gibt es in der ganzen Bundesrepublik Deutschland keine<br />

Stelle, die eine Liste der eingezogenen Werke publiziert, und auch die Beschlagnahmebeschlüsse der<br />

Gerichte werden nirgends publiziert. Oftmals kann man lediglich aus dem Umstand, daß bestimmte<br />

Werke von der Staatsanwaltschaft grundsätzlich beschlagnahmt werden, wenn sie sie auffindet,<br />

schließen, daß es sich um ein eingezogenes Druckwerk handelt.<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Erkenntnis.html (44 von 53) [31.07.2004 01:03:31]

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