Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
Es ist daher an der Zeit, den sachlichen, wissenschaftlichen Dialog zu suchen und dem Holocaust<br />
lediglich jene Rolle als Mosaikstein eines Geschichtsbildes zuzuweisen, die ihm gebührt, um Schaden<br />
vom Ansehen unseres Staates zu wenden.«<br />
Bücherverbrennung heute<br />
Bekanntlich gibt es in der Bundesrepublik Deutschland Zensur. Daß diese zweistufig ist, ist schon<br />
weniger bekannt. Die bekannte erste Stufe, die Indizierung z.B. eines Druckwerkes durch die<br />
Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften auf Antrag etwa eines Jugendamtes, führt dazu, daß<br />
für das indizierte Druckwerk nicht mehr geworben werden darf und daß es nicht an Jugendliche unter<br />
18 Jahren veräußert oder ihnen sonstwie zugänglich gemacht werden darf. Die aktuelle Liste der<br />
indizierten Bücher wird von der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften regelmäßig in<br />
ihrem Bericht publiziert.<br />
Eckhard Jesse schrieb in seinem Beitrag »Streitbare Demokratie und "Vergangenheitsbewältigung"«,<br />
erschienen im vom Bundesamt für Verfassungsschutz herausgegebenen Sammelband<br />
Verfassungsschutz in der Demokratie, (Carl Heymanns Verlag, Köln 1990) über die Indizierung<br />
folgendes:<br />
»Mit den Prinzipien einer freiheitlichen Gesellschaft ist die Vorgehensweise der Bundesprüfstelle für<br />
jugendgefährdende Schriften jedenfalls nur schwer vereinbar, weil das geschriebene und gesprochene<br />
Wort in einer offenen Gesellschaft prinzipiell nicht unter Kuratel gestellt werden darf.« (S. 287)<br />
»Die freiheitliche Gesellschaft darf den freien Austausch der Ideen und Standpunkte nicht ersticken<br />
oder unterdrücken.« (S. 303)<br />
Daß in unserer Gesellschaft das geschriebene Wort unter Kuratel gestellt wird, sei zwar bedauerlich,<br />
aber, so Jesse:<br />
»Immerhin ist durch den Verzicht auf die Geheimhaltung der [Indizierungs-]Entscheidungen deren<br />
Überprüfung durch die Öffentlichkeit und die Wissenschaft möglich.« (S. 286)<br />
Auch kritisiert er, daß lediglich als rechts eingestufte Publikationen der Zensur unterworfen seien:<br />
»Die Bundesprüfstelle hat sich in mancher Hinsicht als Einfallstor eines einseitigen Antifaschismus<br />
erwiesen.« (S. 304, vgl. S. 289)<br />
Die Zweite Stufe der Zensur ist die sogenannte Einziehung oder Beschlagnahme, um die es meist in<br />
den Prozessen um revisionistische Publikationen geht. Sie erfolgt auf Beschluß irgendeines Gerichtes.<br />
Im Gegensatz zu den indizierten Werken gibt es in der ganzen Bundesrepublik Deutschland keine<br />
Stelle, die eine Liste der eingezogenen Werke publiziert, und auch die Beschlagnahmebeschlüsse der<br />
Gerichte werden nirgends publiziert. Oftmals kann man lediglich aus dem Umstand, daß bestimmte<br />
Werke von der Staatsanwaltschaft grundsätzlich beschlagnahmt werden, wenn sie sie auffindet,<br />
schließen, daß es sich um ein eingezogenes Druckwerk handelt.<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Erkenntnis.html (44 von 53) [31.07.2004 01:03:31]