Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
Und auch der Bayerische Verfassungsschutz entblödete sich in seinem Bericht des Jahres 1997, S. 64,<br />
nicht, diesen Unsinn zu perpetuieren<br />
Logisch, daß alle Zeitungen angesichts der angeblich erwiesenen Pseudowissenschaftlichkeit des<br />
<strong>Rudolf</strong> Gutachtens in ihren Artikeln das Wort Gutachten nach Möglichkeit mieden oder aber in<br />
Anführungsstrichen setzten, mitunter es z.B. als "Machwerk" abqualifizierten (StZ, 23.11.1994). Das<br />
Gericht hingegen stellte zu Beginn des Verfahrens am 23.11.1994 klar, daß es sich nicht für<br />
kompetent erachte, darüber zu entscheiden, inwiefern das Gutachten wissenschaftlichen Kriterien<br />
genüge. Um den sachverständigen Beweis kam es jedoch herum, indem es <strong>Rudolf</strong> die von Remer<br />
verfaßten Vor- und Nachworte der Raubkopie zuschrieb und ihn deswegen verurteilte.<br />
Zur Frage der inhaltlichen Richtigkeit des <strong>Rudolf</strong> Gutachtens hat sich jüngst der Direktor der<br />
niederländischen Anne-Frank-Stiftung, Hans Westra, geäußert. Die Anne-Frank-Stiftung gehört mit zu<br />
den weltweit bekanntesten Institutionen, die sich professionell damit beschäftigten, den Holocaust in<br />
all seinen Details nachzuweisen und zu dokumentieren. Hans Westra antwortete auf die Frage eines<br />
Journalisten, ob die wissenschaftlichen Analysen des <strong>Rudolf</strong> Gutachtens stimmen würden, wie<br />
folgt:[36]<br />
»Diese wissenschaftlichen Analysen sind perfekt. Was man aber nicht kontrollieren<br />
kann, ist, wie dieser <strong>Rudolf</strong> sie ausgearbeitet hat, wie er die Muster bekommen hat.«<br />
Freilich konnte auch Herr Westra sich nicht verkneifen, die Echtheit der Proben anzuzweifeln, denn<br />
ein anderes Schlupfloch als diesen billigen Einwand scheinen die etablierten Forscher in dem dicht<br />
gewobenen Argumentationsgeflecht des <strong>Rudolf</strong> Gutachtens nicht zu finden.<br />
Volkspädagogische Meldungen<br />
Der Tag der Verkündung des Urteilsspruches im Fall <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> sollte der einzige bleiben, an<br />
dem die überregionalen Medien über das Verfahren berichteten. Wie oben bereits angemerkt, widmete<br />
die Süddeutsche Zeitung dem Urteil eine ausführliche Meldung.<br />
Darüber hinaus sahen sich auch die heute-Nachrichten des ZDF veranlaßt, am 23.6.1995 eine kurze<br />
Meldung darüber zu bringen, daß der Diplom-Chemiker <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> wegen eines Gutachtens über<br />
die Gaskammern von Auschwitz zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt<br />
worden sei. Da die überregionalen Medien über diesen Fall bisher so gut wie gar nicht informiert<br />
hatten, wird der Fernsehzuschauer mit dieser äußerst kurz gehaltenen Meldung kaum etwas<br />
anzufangen gewußt haben. Daher kann diese Meldung nur einen Sinn gehabt haben: Jedem<br />
potentiellen Sachverständigen sollte bundesweit klar gemacht werden, daß derjenige, der zum<br />
Holocaust-Komplex eine Meinung vertritt, die von der offiziell erlaubten abweicht, und sei sie auch<br />
noch so sachlich, seriös, wissenschaftlich und möglicherweise gar fachlich korrekt, ohne Bewährung<br />
im Gefängnis landet.<br />
In ähnlichen Bahnen bewegten sich Meldungen der Lokalpresse am 6.5.1996 nach der Verwerfung<br />
der Revision durch den Bundesgerichtshof.[37] Darin wurde dem Leser suggeriert, der<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Presse.html (13 von 20) [31.07.2004 01:05:12]