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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

Und auch der Bayerische Verfassungsschutz entblödete sich in seinem Bericht des Jahres 1997, S. 64,<br />

nicht, diesen Unsinn zu perpetuieren<br />

Logisch, daß alle Zeitungen angesichts der angeblich erwiesenen Pseudowissenschaftlichkeit des<br />

<strong>Rudolf</strong> Gutachtens in ihren Artikeln das Wort Gutachten nach Möglichkeit mieden oder aber in<br />

Anführungsstrichen setzten, mitunter es z.B. als "Machwerk" abqualifizierten (StZ, 23.11.1994). Das<br />

Gericht hingegen stellte zu Beginn des Verfahrens am 23.11.1994 klar, daß es sich nicht für<br />

kompetent erachte, darüber zu entscheiden, inwiefern das Gutachten wissenschaftlichen Kriterien<br />

genüge. Um den sachverständigen Beweis kam es jedoch herum, indem es <strong>Rudolf</strong> die von Remer<br />

verfaßten Vor- und Nachworte der Raubkopie zuschrieb und ihn deswegen verurteilte.<br />

Zur Frage der inhaltlichen Richtigkeit des <strong>Rudolf</strong> Gutachtens hat sich jüngst der Direktor der<br />

niederländischen Anne-Frank-Stiftung, Hans Westra, geäußert. Die Anne-Frank-Stiftung gehört mit zu<br />

den weltweit bekanntesten Institutionen, die sich professionell damit beschäftigten, den Holocaust in<br />

all seinen Details nachzuweisen und zu dokumentieren. Hans Westra antwortete auf die Frage eines<br />

Journalisten, ob die wissenschaftlichen Analysen des <strong>Rudolf</strong> Gutachtens stimmen würden, wie<br />

folgt:[36]<br />

»Diese wissenschaftlichen Analysen sind perfekt. Was man aber nicht kontrollieren<br />

kann, ist, wie dieser <strong>Rudolf</strong> sie ausgearbeitet hat, wie er die Muster bekommen hat.«<br />

Freilich konnte auch Herr Westra sich nicht verkneifen, die Echtheit der Proben anzuzweifeln, denn<br />

ein anderes Schlupfloch als diesen billigen Einwand scheinen die etablierten Forscher in dem dicht<br />

gewobenen Argumentationsgeflecht des <strong>Rudolf</strong> Gutachtens nicht zu finden.<br />

Volkspädagogische Meldungen<br />

Der Tag der Verkündung des Urteilsspruches im Fall <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> sollte der einzige bleiben, an<br />

dem die überregionalen Medien über das Verfahren berichteten. Wie oben bereits angemerkt, widmete<br />

die Süddeutsche Zeitung dem Urteil eine ausführliche Meldung.<br />

Darüber hinaus sahen sich auch die heute-Nachrichten des ZDF veranlaßt, am 23.6.1995 eine kurze<br />

Meldung darüber zu bringen, daß der Diplom-Chemiker <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> wegen eines Gutachtens über<br />

die Gaskammern von Auschwitz zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt<br />

worden sei. Da die überregionalen Medien über diesen Fall bisher so gut wie gar nicht informiert<br />

hatten, wird der Fernsehzuschauer mit dieser äußerst kurz gehaltenen Meldung kaum etwas<br />

anzufangen gewußt haben. Daher kann diese Meldung nur einen Sinn gehabt haben: Jedem<br />

potentiellen Sachverständigen sollte bundesweit klar gemacht werden, daß derjenige, der zum<br />

Holocaust-Komplex eine Meinung vertritt, die von der offiziell erlaubten abweicht, und sei sie auch<br />

noch so sachlich, seriös, wissenschaftlich und möglicherweise gar fachlich korrekt, ohne Bewährung<br />

im Gefängnis landet.<br />

In ähnlichen Bahnen bewegten sich Meldungen der Lokalpresse am 6.5.1996 nach der Verwerfung<br />

der Revision durch den Bundesgerichtshof.[37] Darin wurde dem Leser suggeriert, der<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Presse.html (13 von 20) [31.07.2004 01:05:12]

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