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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

Am 5.11.1992 erstattet dieser Hermann Körber beim Staatsanwalt Baumann in Schweinfurt<br />

Strafanzeige gegen <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> wegen Anstiftung des Otto Ernst Remer <strong>zur</strong> Volksverhetzung.[2]<br />

Angeblich habe <strong>Rudolf</strong> durch sein "Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von<br />

Cyanidverbindungen in den 'Gaskammern' von Auschwitz" Remer erst zu seiner Publikationstätigkeit<br />

in Sachen Holocaust in seiner Remer Depesche getrieben.[3] Daraufhin wird von der<br />

Staatsanwaltschaft Schweinfurt gegen <strong>Rudolf</strong> ein Strafermittlungsverfahren wegen Anstiftung <strong>zur</strong><br />

Volksverhetzung u.a. eingeleitet, zu dem neben dem Angeschuldigten auch O.E. Remer vernommen<br />

wird.[4] Beide verweigern jedoch die Aussage.<br />

Am 19.4.1993 schließlich macht Körber im Präsidialbüro in Bielefeld eine Zeugenaussage, in der er<br />

behauptet:[5]<br />

»Als Diplom-Chemiker weiß <strong>Rudolf</strong> und muß er wissen, daß seine Thesen wissenschaftlich abwegig<br />

sind.[...]<br />

Es kann auch bewiesen werden, daß das, was der <strong>Rudolf</strong> dem Remer suggeriert hat, tatsächlich<br />

Schwindel ist.«<br />

Zum Beweis seiner Behauptung, <strong>Rudolf</strong> schwindele wissentlich, macht Körber am 27.4.1993 eine<br />

weitere Aussage, worin er die seriös vorgebrachten sachlichen Argumente <strong>Rudolf</strong>s in einem<br />

Briefwechsel mit Werner Wegner ebenfalls als Anstiftung <strong>zur</strong> Volksverhetzung interpretiert und das<br />

Bestehen <strong>Rudolf</strong>s auf die Überlegenheit von eindeutigen Sachbeweisen über zweideutige<br />

Dokumentenbeweise als »unwissenschaftliche und unsachliche Vorgehensweise« bezeichnet.[6]<br />

In einer weiteren Vernehmung am 30.4.1993 behauptet Körber wahrheitswidrig, <strong>Rudolf</strong> vertrete<br />

»die Leuchtersche These, daß für das gesamte Lager Auschwitz, zumindest für die Gebäude, eine<br />

Explosionsgefahr bestanden hätte, sofern dort mit Zyklon B vergast worden wäre.«<br />

Tatsächlich hat <strong>Rudolf</strong> festgestellt, daß bei Einsatz extrem hoher Zyklon B-Mengen <strong>zur</strong> minuten- oder<br />

gar sekundenschnellen Exekution, wie es die Zeugen berichten, in der Nähe des Zyklon B-Präparates<br />

mit Sicherheitsproblemen bezüglich explosiver Blausäuremengen zu rechnen sei.[7] Von einer<br />

allgemeinen Explosionsgefahr hat er weder je gesprochen noch geschrieben.<br />

Der rührige Zeuge Körber wird am 26. Mai 1993 erneut vorstellig, um die in verschiedenen Ausgaben<br />

der Remer Depesche gemachten Angaben über das <strong>Rudolf</strong> Gutachten dem Gutachter <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />

als Anstifter in die Schuhe zu schieben. Körber bezichtigt <strong>Rudolf</strong> zudem, bei dessen, wegen der<br />

Ablehnung der Gerichte gescheiterten Versuchen, als Sachverständiger aufzutreten, habe es sich »um<br />

eine Verabredung <strong>zur</strong> Falschaussage (ev. zum Meineid) gehandelt«.[8] Am 7. Juni wiederholt er seine<br />

Anschuldigungen, <strong>Rudolf</strong> habe Remer zu dessen Straftaten in der Remer Depesche angestiftet, und<br />

bietet Beweismittel an, um die drohende Einstellung des Verfahrens zu verhindern.[9]<br />

Interessant an den Angaben des Zeugen Körber ist sein völliges Verschweigen der Tatsache, daß<br />

<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> ihm im Januar 1993 einen ausführlichen Brief schrieb, in dem <strong>Rudolf</strong> anhand<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Bundesacht.html (2 von 14) [31.07.2004 01:04:23]

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