Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
Verlag erschienenen Buches Grundlagen <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong>[11] verweigerte. Ich habe den<br />
Vorabdruck zu diesem Buch dem Institut zugesandt, um von dort fruchtbare Kritik und eventuell<br />
einige Richtigstellungen zu erhalten. Dieses Angebot <strong>zur</strong> wissenschaftlichen Diskussion hat das<br />
Institut ausgeschlagen und sich damit selbst als voreingenommen und unwissenschaftlich entlarvt.<br />
Prof. Gerhard Jagschitz<br />
Ein einziges Mal wurde bisher in einem Verfahren gegen einen Revisionisten ein Gutachten <strong>zur</strong><br />
Widerlegung der Ansichten des Angeklagten erbracht, und zwar durch den Wiener Zeitgeschichtler<br />
Prof. Gerhard Jagschitz im Verfahren gegen Gerd Honsik. Dieses Gutachten über die Frage der<br />
Existenz von Menschengaskammern in Auschwitz kann jedoch einen seriösen Wissenschaftler nicht<br />
überzeugen, was ich nachfolgend erklären werde.<br />
Bezüglich der Frage, ob ein behauptetes historisches Ereignis tatsächlich stattgefunden haben kann,<br />
muß zunächst allgemein festgehalten werden: Zu jeder Zeit kann in der Geschichte nur das passiert<br />
sein, was mit den Naturgesetzen, mit dem zum untersuchten Zeitpunkt technisch Möglichen und mit<br />
den allgemeinen Gesetzen der Logik in Übereinstimmung zu bringen ist. Erst dann kommt die<br />
Aufgabe der Historiker ins Spiel zu überprüfen, ob das Bezeugte oder Beurkundete mit dem<br />
anderweitig gefestigten historischen Kontext in Deckung zu bringen ist oder nicht.<br />
Gerade bezüglich der Frage, ob die bezeugten, technisch aufwendigen Massenmorde in Auschwitz<br />
und anderswo überhaupt möglich waren, also passiert sein können, sind daher zuallererst die<br />
Techniker und Naturwissenschaftler gefragt, wenn es darum geht, den Rahmen des Möglichen<br />
abzugrenzen und die Zeugenaussagen und auch Dokumente auf ihre inhaltliche Richtigkeit hin zu<br />
überprüfen. Das betrifft sowohl die technische Möglichkeit der angeblichen Vergasungen und die<br />
Übereinstimmung der Aussagen mit den materiellen Befunden heute als auch die Frage, ob die<br />
bezeugte Spurenbeseitigung - hier durch Kremierung der Leichen - möglich war. Wie kann ein<br />
Historiker, der keinerlei Sachkenntnisse in technischen oder naturwissenschaftlichen Disziplinen hat,<br />
zu der Erstellung eines Gutachtens in diesen Fragen überhaupt geeignet sein? Nach deutschem Recht<br />
wäre Prof. Jagschitz wegen erwiesener Inkompetenz nach §244 StPO als gänzlich ungeeignetes<br />
Beweismittel abzulehnen gewesen.<br />
Ein Gerichtsgutachten muß auch in Deutschland derart gestaltet sein, daß jede darin enthaltene<br />
Schlußfolgerung nachvollziehbar sein muß. Prof. Jagschitz kommt in seinem Gutachten zu dem<br />
Schluß, daß etwa nur 1/3 aller von ihm geprüften Zeugenberichte glaubhaft sei. Man möchte es ihm<br />
durchaus glauben, jedoch ist nicht nachvollziehbar, welche Zeugenaussagen der Herr Professor meint,<br />
wo diese einzusehen sind und vor allem: nach welchen Kriterien er diese auf ihre Glaubhaftigkeit<br />
überprüft hat. Ruft man sich nun noch in Erinnerung, daß es <strong>zur</strong> Aussagenkritik in diesen<br />
hochtechnischen Angelegenheiten der naturwissenschaftlichen und technischen Kompetenz bedarf, so<br />
kann man nur schließen, daß Prof. Jagschitz entweder gewürfelt hat oder daß er diese Überprüfung<br />
nicht selbst vornahm, sondern anderen Fachleuten überließ. Dann wäre er aber verpflichtet gewesen,<br />
diese fremden Erkenntnisse als solche auszuweisen, z.B. in Form von Subgutachten, was er aber<br />
unterließ. Daß er nicht allein gearbeitet haben kann, ergibt sich bereits aus dem Umstand, daß viele<br />
der von ihm angeblich geprüften Aussagen höchstwahrscheinlich in anderen Sprachen - hebräisch,<br />
russisch, polnisch, ungarisch, französisch usw. - vorliegen, die Herr Prof. Jagschitz nicht beherrscht.<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Erkenntnis.html (12 von 53) [31.07.2004 01:03:30]