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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

So führte Wolfgang Schäuble kürzlich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24.4.1996, S. 41,<br />

aus:<br />

»Ich will <strong>zur</strong> Strafbarkeit der Auschwitzlüge, auch zum Verbot nationalsozialistischer Symbole nur<br />

folgendes sagen: Man könnte, wenn man in einem abstrakten Raum wäre, natürlich trefflich darüber<br />

streiten, daß es unter juristischen Gesichtspunkten eigentlich Unfug ist, Meinungsäußerungen zu<br />

verbieten. Trotzdem ist es richtig, weil wir ja nicht in einem abstrakten Raum sind, sondern konktrete<br />

geschichtliche Erfahrungen hinter uns haben. Ich glaube zwar nicht, daß die Strafvorschriften für die<br />

Ewigkeit sind. Aber für hier und heute ist es richtig, selbst mit Gesetzen, die man unter rein<br />

juristischen Gesichtspunkten als problematisch empfinden kann, zu sagen: Hier gibt es Barrieren oder<br />

Schranken, und da hört auch der Spaß auf.«<br />

Nun wissen alle Bescheid: Die Strafverfolgung revisionistischer Geschichtsforscher erfolgt nicht aus<br />

juristischen Gründen, denn die dafür geschaffenen Gesetze <strong>zur</strong> Bestrafung unbeliebter Meinungsträger<br />

können als problematischer Unfug bezeichnet werden. Vielmehr müssen angebliche "geschichtliche<br />

Erfahrungen" dafür herhalten, damit eine offene Debatte über ebendiese geschichtliche Erfahrungen<br />

verboten werden kann. Oder anders ausgedrückt:<br />

§ 1 Die Partei hat immer recht.<br />

§ 2 Sollte die Partei einmal nicht recht haben, tritt automatisch § 1 in Kraft.<br />

Unser Bundesjustizminister Dr. Eduard Schmidt-Jortzig hat diesen offenen Bruch der Menschenrechte<br />

und des rechtsstaatlichen Prinzips durch die Bundesrepublik Deutschland am 10. März 1996 in der<br />

Sendung Ruge in 3-SAT verdeutlicht, indem er ausführte:[84]<br />

»Unsere Sicht von Meinungsfreiheit ist in der Tat anders als in den USA, das wissen Sie ja auch und<br />

haben vorhin schon darauf hingewiesen. Wir werden - und das finde ich einigermaßen bedrückend -<br />

binnen kurzem von den USA wegen unserer Bestrafung der Auschwitzlüge eine förmliche, hm, na,<br />

nicht 'ne Anklage, eine förmliche Rüge über die Vereinten Nationen bekommen, weil wir auf diese Art<br />

und Weise Meinungsfreiheit einschränken.«<br />

Das heißt doch wohl nicht anderes, als daß die Bundesrepublik Deutschland bei der UNO mittlerweile<br />

als ein Staat registriert ist, in dem Personen anderer Meinung unterdrückt werden, indem also<br />

Menschenrechtsverletzungen vorkommen.<br />

Dem schließen sich übrigens auch die führenden Menschenrechtsorganisationen an. Als z.B. Amnesty<br />

International Ende letzten Jahres für die Meinungsfreiheit mit dem Bild des auf der Flucht vor<br />

deutschen Behörden befindlichen Holocaust-Revisionisten Thies Christophersen warb, da auch die<br />

Meinung der Revisionisten nach Artikel 19 der UN-Menschenrechtskonvention geschützt sei, war dies<br />

eine offene Anklage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Bis auf einen Artikel in der linke taz am<br />

12.12.1995 jedoch schwieg die deutsche Presse, die doch eigentlich der erste Verteidiger der<br />

Meinungsfreiheit sein sollte.<br />

Die weltweit zweitgrößte Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch äußerte vor einigen<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Erkenntnis.html (47 von 53) [31.07.2004 01:03:31]

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