Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
Justiz in Deutschland 1992:<br />
"Todesurteil für General Remer"<br />
Der folgende Prozeßbericht von E. Haller ist der REMER DEPESCHE Nr. 6/1992 entnommen:<br />
Kahlenbergerdorf<br />
(Österreich), den 2.6.1988, Quelle: Honsik,<br />
Freispruch<br />
für Hitler?<br />
Als röm.-kath. Priester sage ich... Hinterfragen<br />
Sie die Existenz von Gaskammern im Dritten<br />
Reich. Zum Recht des Wahrheitssuchenden<br />
gehört es, zweifeln, forschen und abwägen zu<br />
dürfen. Und wo immer dieses Zweifeln und<br />
Wägen verboten wird, wo immer Menschen<br />
verlangen, daß an sie geglaubt werden muß,<br />
wird ein gotteslästerlicher Hochmut sichtbar, der<br />
nachdenklich stimmt. Wenn nun jene, deren<br />
Thesen Sie anzweifeln, die Wahrheit auf ihrer<br />
Seite haben, werden sie alle Fragen gelassen<br />
hinnehmen und geduldig beantworten. Und sie<br />
werden ihre Beweise und ihre Akten nicht<br />
länger verbergen. Wenn jene aber lügen, dann<br />
werden sie nach dem Richter rufen. Daran wird<br />
man sie erkennen. Wahrheit ist stets gelassen.<br />
Lüge aber schreit nach irdischem Gericht.<br />
Hochachtungsvoll<br />
mit freundlichen Grüßen<br />
gez: Pfarrer Viktor Robert Knirsch<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Remer.html (6 von 15) [31.07.2004 01:07:57]<br />
Schweinfurt (EH) - Die Erste große Strafkammer am<br />
Landgericht Schweinfurt unter Vorsitz von Richter<br />
Siebenbürger verurteilte am 22. Oktober 1992 General<br />
Remer wegen der Publizierung von<br />
naturwissenschaftlichen Gutachten. Die Kernaussagen der<br />
von Remer publizierten Gutachten lauten: es hat in<br />
Auschwitz keine Massentötungen mittels Zyklon-B<br />
gegeben. Wegen dieser Veröffentlichung, die das Gericht<br />
als "Aufstachelung zum Rassenhaß" wertete, verhängte<br />
Siebenbürger eine Gefängnisstrafe von 22 Monaten ohne<br />
Bewährung über General Remer. Staatsanwalt Baumann<br />
forderte gar 30 Monate Gefängnis und beantragte die<br />
sofortige Verhaftung des 80jährigen Angeklagten noch im<br />
Gerichtssaal. Der Verdacht drängte sich den<br />
Prozeßbeobachtern auf, daß das Urteil bereits vor<br />
Verhandlungsbeginn feststand. Am 20. Oktober 1992, dem<br />
Tag der Verfahrenseröffnung, meldete BAYERN 1 um<br />
9:00 Uhr: "Diesmal wird es für Remer teuer...diesmal wird<br />
die Strafe höher ausfallen." Woher wußten die<br />
Nachrichtenmacher von B1, daß General Remer diesmal<br />
höher verurteilt würde, als in vorausgegangenen<br />
Verfahren? Warum war für sie ein Freispruch nicht<br />
denkbar?<br />
Dieses Dokument war eines von vielen, das dem<br />
Gericht als Beweisantrag vorgelegt wurde.<br />
Antwort: "Abgelehnt wegen Offenkundigkeit."