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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

Justiz in Deutschland 1992:<br />

"Todesurteil für General Remer"<br />

Der folgende Prozeßbericht von E. Haller ist der REMER DEPESCHE Nr. 6/1992 entnommen:<br />

Kahlenbergerdorf<br />

(Österreich), den 2.6.1988, Quelle: Honsik,<br />

Freispruch<br />

für Hitler?<br />

Als röm.-kath. Priester sage ich... Hinterfragen<br />

Sie die Existenz von Gaskammern im Dritten<br />

Reich. Zum Recht des Wahrheitssuchenden<br />

gehört es, zweifeln, forschen und abwägen zu<br />

dürfen. Und wo immer dieses Zweifeln und<br />

Wägen verboten wird, wo immer Menschen<br />

verlangen, daß an sie geglaubt werden muß,<br />

wird ein gotteslästerlicher Hochmut sichtbar, der<br />

nachdenklich stimmt. Wenn nun jene, deren<br />

Thesen Sie anzweifeln, die Wahrheit auf ihrer<br />

Seite haben, werden sie alle Fragen gelassen<br />

hinnehmen und geduldig beantworten. Und sie<br />

werden ihre Beweise und ihre Akten nicht<br />

länger verbergen. Wenn jene aber lügen, dann<br />

werden sie nach dem Richter rufen. Daran wird<br />

man sie erkennen. Wahrheit ist stets gelassen.<br />

Lüge aber schreit nach irdischem Gericht.<br />

Hochachtungsvoll<br />

mit freundlichen Grüßen<br />

gez: Pfarrer Viktor Robert Knirsch<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Remer.html (6 von 15) [31.07.2004 01:07:57]<br />

Schweinfurt (EH) - Die Erste große Strafkammer am<br />

Landgericht Schweinfurt unter Vorsitz von Richter<br />

Siebenbürger verurteilte am 22. Oktober 1992 General<br />

Remer wegen der Publizierung von<br />

naturwissenschaftlichen Gutachten. Die Kernaussagen der<br />

von Remer publizierten Gutachten lauten: es hat in<br />

Auschwitz keine Massentötungen mittels Zyklon-B<br />

gegeben. Wegen dieser Veröffentlichung, die das Gericht<br />

als "Aufstachelung zum Rassenhaß" wertete, verhängte<br />

Siebenbürger eine Gefängnisstrafe von 22 Monaten ohne<br />

Bewährung über General Remer. Staatsanwalt Baumann<br />

forderte gar 30 Monate Gefängnis und beantragte die<br />

sofortige Verhaftung des 80jährigen Angeklagten noch im<br />

Gerichtssaal. Der Verdacht drängte sich den<br />

Prozeßbeobachtern auf, daß das Urteil bereits vor<br />

Verhandlungsbeginn feststand. Am 20. Oktober 1992, dem<br />

Tag der Verfahrenseröffnung, meldete BAYERN 1 um<br />

9:00 Uhr: "Diesmal wird es für Remer teuer...diesmal wird<br />

die Strafe höher ausfallen." Woher wußten die<br />

Nachrichtenmacher von B1, daß General Remer diesmal<br />

höher verurteilt würde, als in vorausgegangenen<br />

Verfahren? Warum war für sie ein Freispruch nicht<br />

denkbar?<br />

Dieses Dokument war eines von vielen, das dem<br />

Gericht als Beweisantrag vorgelegt wurde.<br />

Antwort: "Abgelehnt wegen Offenkundigkeit."

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