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LOTHAR. Ökonomische Auswirkungen. Wald - BAFU

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Forstbehörden/<br />

Forstdienste 55<br />

ParlamentarierInnen<br />

8.3.7 Politik und Verwaltung<br />

Im Bereich Politik und Verwaltung ergeben sich <strong>Auswirkungen</strong> für die Forstbehörden,<br />

also für die Eidg. Forstdirektion sowie die kantonalen und kommunalen Forstdienste,<br />

für die ParlamentarierInnen auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinden, für<br />

die SteuerzahlerInnen sowie nicht zuletzt auch für Mitarbeitende von Forschungseinrichtungen.<br />

Der Eidgenössischen Forstdirektion kommt nach einem grossen überregionalen<br />

Sturmereignis die Planung, Organisation und Koordination der Ereignisbewältigung<br />

zu. Dazu gehört u.a. das Einsetzen eines Führungsstabes, die überregionale Schadenerhebung,<br />

der Entscheid über zu ergreifende Massnahmen und die Kommunikation<br />

mit den zuständigen kantonalen Stellen sowie die Bewilligung und Bereitstellung<br />

von Subventionen.<br />

Zum Aufgabenbereich des kantonalen Forstdienstes gehören die Aufsicht über die<br />

<strong>Wald</strong>erhaltung und -entwicklung, die Erfassung der Schäden, die Information der<br />

Behörden und der Öffentlichkeit, die Beratung der kommunalen Forstdienste, die<br />

Anordnung erforderlicher Massnahmen und die Betreuung des Staatswaldes. Die<br />

Aufgaben des kommunalen Forstdienstes sind die Räumung von Strassen und<br />

Bahnlinien, die Beseitigung akuter Gefahrensituationen, Beratung der <strong>Wald</strong>besitzerInnen<br />

und die Mitwirkung bei der Durchführung staatlicher Massnahmen.<br />

Die MAX-Strategie erhöht die Arbeitsbelastung der Forstbehörden; einerseits durch<br />

die Planung, die Organisation und die Koordination der Bewältigungsmassnahmen<br />

und andererseits durch den Räumungsaufwand in den öffentlichen Wäldern. Diese<br />

<strong>Auswirkungen</strong> sind bei der MIN-Strategie tendenziell kleiner. Es ist allerdings<br />

möglich, dass die Behörden stärker unter Druck stehen, weil sowohl die <strong>Wald</strong>lobby<br />

als auch die Bevölkerung erwartet, dass Massnahmen zur Ereignisbewältigung getroffen<br />

werden.<br />

Die Bundesverwaltung hat die Aufgabe, in Krisensituationen die rechtlichen Grundlagen<br />

für ausserordentliche Vorkehrungen und deren Finanzierung bereitzustellen<br />

(WSL/BUWAL 2001: 227). In Bundes-, Kantons- und Gemeindeparlamenten wird<br />

über die zu treffenden Massnahmen und deren Finanzierung entschieden. Ein Naturereignis<br />

wie Lothar bietet einzelnen ParlamentarierInnen die Möglichkeit, Interessenspolitik<br />

zu betreiben, v.a. für die <strong>Wald</strong>wirtschaft, die Landwirtschaft und die<br />

Holzindustrie, aber auch für den Naturschutz. Die Durchsetzung einer maximalen<br />

Bewältigungsstrategie eignet sich dabei besser für eine Profilierung und eine Zufriedenstellung<br />

der politischen Klientel als eine minimale Bewältigungsstrategie.<br />

55<br />

Bei der Auflistung der Aufgaben der eidg. Forstdirektion sowie der kantonalen und kommunalen<br />

Forstdienste stützen wir uns auf das <strong>Wald</strong>gesetz und auf die Botschaft des Bundesrates über die<br />

Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten <strong>Wald</strong>schäden (16. Februar 2000).<br />

138 <strong>LOTHAR</strong> <strong>Ökonomische</strong> <strong>Auswirkungen</strong> des Sturms Lothar im Schweizer <strong>Wald</strong> – Teil I

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