LOTHAR. Ökonomische Auswirkungen. Wald - BAFU
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Vermögenswerte mit<br />
einem Diskontsatz<br />
von 0%<br />
Vermögensänderungen<br />
mit einem Diskontsatz<br />
von 0%<br />
Anhang 4: Vermögenswirkungen mit einem Diskontsatz von 0%<br />
Die Wahl des Diskontsatzes für die Bewertung von <strong>Wald</strong>vermögen wird in der<br />
forstökonomischen Literatur unterschiedlich beurteilt. So wird auch die Meinung<br />
vertreten, dass bei der <strong>Wald</strong>bewertung grundsätzlich auf die Diskontierung zu verzichten<br />
sei. Im Folgenden wird dargestellt, wie sich der Verzicht auf die Diskontierung<br />
zukünftiger Erlöse und Kosten auf die Vermögenswerte und auf die Vermögenswirkungen<br />
des Sturms auswirkt.<br />
Wird auf eine Diskontierung zukünftiger Erlöse und Kosten verzichtet, so macht eine<br />
Vermögensbewertung, bei der ein unendlicher Zeithorizont unterstellt wird, wenig<br />
Sinn. Wenn die Kosten der 1. Produktionsstufe durch den erntekostenfreien Erlös<br />
gedeckt werden kann, so ist der Vermögenswert «unendlich gross» und wenn<br />
der erntekostenfreie Erlös abzüglich die Kosten der 1. Produktionsstufe negativ ist,<br />
so ist der Vermögenswert «unendlich klein» (negativ).<br />
Zur Bestimmung der Vermögenswirkungen des Sturms vergleichen wir den Vermögenswert<br />
vor dem Sturm mit demjenigen danach. Werden die zukünftigen Kosten<br />
und Erlöse nicht diskontiert, so spielt es keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt eine<br />
neue Umtriebsperiode beginnt. Betrachten wir also den Vermögenswert aus den zukünftigen<br />
Perioden, so ist dieser vor und nach dem Sturm gleich gross. Die Differenz<br />
zwischen dem Vermögen vor und nach Lothar entspricht somit dem Vermögenswert<br />
des Schadholzes.<br />
In Tabelle 30 sind die Vermögenswerte des Schadholzes und der zukünftigen Bestände<br />
auf den Schadenflächen sowie die Vermögenswirkungen des Sturms dargestellt.<br />
Dabei wird die Situation ohne Diskontierung mit derjenigen mit Diskontierung<br />
(Diskontsatz 3%) verglichen.<br />
Anhang 185