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LOTHAR. Ökonomische Auswirkungen. Wald - BAFU

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Was sind die<br />

Konsequenzen für den<br />

Bedarf an öffentlichen<br />

Mitteln?<br />

Angesichts der Tatsache, dass trotz im Durchschnitt nicht kostendeckender Räumung<br />

11 Mio. m³ Sturmholz aufgerüstet wurden, sind die Lotharmassnahmen zur<br />

Marktentlastung weitgehend wirkungslos geblieben. Auf Basis der ordentlichen<br />

<strong>Wald</strong>gesetzgebung wurde das Angebot an Sturmholz faktisch subventioniert, zu<br />

Gunsten der Holzindustrie und zu Lasten von Bund und Kantonen. Die Umsetzung<br />

der ordentlichen <strong>Wald</strong>gesetzgebung liegt im Wesentlichen bei den Kantonen, z.B.<br />

über die Anordnung der Räumung. Es stellt sich folglich die Frage, ob die bisherige<br />

Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zur Bewältigung von Extremereignissen<br />

geeignet ist 73 .<br />

Empfehlung VII: Es ist zu prüfen, inwiefern die ordentliche <strong>Wald</strong>gesetzgebung,<br />

die den Kantonen einen sehr grossen Handlungsspielraum zuweist, eine Sturmbewältigung<br />

verhinderte, die sowohl die negativen ökonomischen <strong>Auswirkungen</strong><br />

für die <strong>Wald</strong>wirtschaft vermindert als auch die Kosten für Bund und Kantone<br />

deutlich reduziert hätte.<br />

Ergebnis VIII: Lothar wurde von Anfang an als grosser Schaden für die <strong>Wald</strong>wirtschaft<br />

wahrgenommen. Die ersten Schätzungen der Eidgenössischen Forstdirektion<br />

zum Finanzbedarf von Bund und Kantonen fielen mit rund 760 Mio. SFr. entsprechend<br />

hoch aus und dienten zugleich als Grundlage für eine erste Schätzung der finanziellen<br />

<strong>Auswirkungen</strong> des Sturmes im Sinne des wirtschaftlichen Schadens<br />

(WSL/BUWAL 2001: 70ff.). Diesen Zusammenhang zwischen Schätzung der finanziellen<br />

<strong>Auswirkungen</strong> und Finanzbedarf interpretieren wir als Ausdruck davon,<br />

dass sich Bund und Kantone mit ihren Massnahmen am Schadenersatzgedanken<br />

orientierten. Die Ausrichtung der Politik am Schadenersatzgedanken ist allerdings<br />

nicht nur staatspolitisch problematisch 74 , sondern sie beinhaltet insbesondere die<br />

Gefahr, dass bei der Ausgestaltung der Massnahmen deren Allokationswirkungen<br />

z.B. auf Angebotsmengen und Preise zu wenig beachtet werden.<br />

Empfehlung VIII a: Aus den ökonomischen <strong>Auswirkungen</strong> darf nicht auf den<br />

öffentlichen Mittelbedarf geschlossen werden oder umgekehrt.<br />

Empfehlung VIII b: Der Umfang der öffentlichen Mittel sollte sich nicht am<br />

Schadenersatzgedanken orientieren, sondern am Ziel, negative <strong>Auswirkungen</strong><br />

zu minimieren. Dazu ist es unabdingbar, die potenziellen Anreizwirkungen der<br />

Massnahmen zu analysieren.<br />

73<br />

Kissling et al. (2002: 54) weisen daraufhin, dass in der Schweiz der grösste Teil des Sturmbewältigungsprogramms<br />

bereits vor dem Sturm feststand, da die Massnahmen der ordentlichen Förderpolitik<br />

auch in Sturmzeiten gelten.<br />

74<br />

Auf die staatspolitische Problematik des Schadenersatzgedankens machte Ständerat Eugen David<br />

anlässlich der Kommissionsberatungen der UREK-S vom 15.3.2000 aufmerksam (zit. in Kissling et al<br />

2002: 35). Die staatspolitische Problematik besteht darin, dass der Eindruck entstehen könnte, Private<br />

hätten bei Schäden durch Elementarereignisse einen generellen Anspruch auf Entschädigungen<br />

durch den Staat.<br />

170 <strong>LOTHAR</strong> <strong>Ökonomische</strong> <strong>Auswirkungen</strong> des Sturms Lothar im Schweizer <strong>Wald</strong> – Teil I

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