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Zur Politischen Ökonomie des gegenwärtigen Imperialismus ...

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164 B esprechungen<br />

sieht in der von den Gewerkschaften geforderten Orientierung <strong>des</strong><br />

Lohnes an die „Normalleistung" statt an die Durchschnittsleistung<br />

eine starke Einwirkungsmöglichkeit auf den Betrieb, da „die Leistungsformel<br />

direkt und unmittelbar in alle personalwirtschaftlichen<br />

Entscheidungen der Betriebsleitungen" eingreife (65): „durch die<br />

Definition der Normalleistung wird der Schutz <strong>des</strong> Arbeitnehmers<br />

zu einem betriebswirtschaftlichen Datum" (154). Er bemerkt aber<br />

auch: „Allerdings haben die Gewerkschaften nur geringen Einfluß<br />

darauf, wie im Betrieb Leistung und Lohn zueinander in ein Verhältnis<br />

gebracht werden. Man wird in der Annahme nicht fehlgehen,<br />

daß in vielen Betrieben zwar von Normalleistung gesprochen wird,<br />

daß diese sich jedoch praktisch kaum von der alten Durchschnittsleistung<br />

unterscheidet" (155). Und er erkennt auch, „daß die Prinzipien<br />

der sozialen Betriebsführung und die gewerkschaftliche<br />

Schutzforderung nicht identisch sind", da die ersten ausschließlich<br />

das Ziel haben, „Leistungsvoraussetzungen und Leistungsbereitschaft<br />

zu verbessern" (156).<br />

Die Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen wird erst nach<br />

dem Zweiten Weltkrieg zentraler gewerkschaftlicher Programmpunkt<br />

(zuerst 1950 in den „Vorschlägen <strong>des</strong> DGB zur Neuordnung<br />

der Deutschen Wirtschaft"). Vor dem Ersten Weltkrieg erwarteten<br />

die Gewerkschaften „die Lösung der Sozialprobleme <strong>des</strong> Betriebes<br />

erst von einer Umgestaltung der Gesellschaft. Der Blick der Gewerkschaften<br />

wurde eingeengt auf die Verbesserung der Lage der Arbeitnehmer<br />

durch Marktbeeinflussung" (18). Die von den Gewerkschaften<br />

nach 1918 in Abwehr gegen die revolutionären Räte entwickelten<br />

wirtschaftsdemokratischen Vorstellungen wollten primär nicht die<br />

innere Betriebsstruktur verändern, sondern überbetriebliche wirtschaftliche<br />

Zusammenschlüsse herbeiführen. <strong>Zur</strong> gleichen Zeit, als<br />

nach 1945 die Mitbestimmung in den Mittelpunkt <strong>des</strong> gewerkschaftlichen<br />

Programms rückt, verliert die Forderung einer sozialistischen<br />

Umgestaltung der Wirtschaft an Bedeutung, so daß die Mitbestimmung<br />

weniger als Stufe zur Selbstbestimmung der Produzenten als<br />

vielmehr als „Partnerschaft von Kapital und Arbeit" verstanden<br />

wird. Seit 1950 werden als wichtigste Merkmale einer Unternehmensmitbestimmung<br />

die paritätische Besetzung der Aufsichtsorgane<br />

(Aufsichtsrat), die Berufung eines Arbeitsdirektors (mit Stimmenmehrheit<br />

der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat ernannt) und die Bildung<br />

eines Wirtschaftsausschusses mit Mitbestimmungsrecht bei den<br />

Innovationen gefordert. Nach Rudolph soll dieses Modell dazu beitragen,<br />

den Interessengegensatz zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern<br />

nicht nur durch Verhandlungen zwischen Unternehmern<br />

und Gewerkschaften, sondern im Betrieb selbst durch eine „interessenpluralistische"<br />

Unternehmensverfassung auszugleichen. Er folgert<br />

weiter: „Mitbestimmung erfordert, daß sowohl in den Organen<br />

<strong>des</strong> Unternehmens als auch im Bewußtsein der Arbeitnehmer die<br />

Vorstellung von einem Antagonismus unvereinbarer Interessen<br />

überwunden wird. Durch die Mitbestimmung im Unternehmen erscheint<br />

eine akzeptable Beilegung von Spannungen möglich ...

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