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Kritik mit Methode? - Rosa-Luxemburg-Stiftung

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schützt die begriffliche Differenzierung zwischen Hypothesen über in konkreten<br />

Bedeutungskonstellationen liegende mögliche Prämissen-Gründe-Zusammenhänge<br />

(PGZ) und tatsächlich vorliegenden Prämissenakzentuierungen und Interessen<br />

davor, den Mitforschenden hypothetische als faktische PGZ unterzuschieben.<br />

Beides möchte ich am Beispiel von konkretem Datenmaterial verdeutlichen.<br />

3.1. Veranschaulichung von Konzepten zur empirischen Verankerung<br />

von Theorien 25<br />

Anfang bis Mitte der 2010er Jahre war ich an der Konzeptualisierung, Durchführung,<br />

Auswertung und Dokumentation von drei Kommunalanalysen in Berlin<br />

und Brandenburg beteiligt. Gegenstand und Ziel dieser Studien war es, die Untersuchungsräume<br />

(Landkreise bzw. Bezirke) im Hinblick auf die Ausprägung von<br />

Rechtsextremismus, Rassismus und Antise<strong>mit</strong>ismus zu beschreiben, sowie die<br />

Qualität demokratischen Engagements gegen Rechtsextremismus etc. zu bestimmen.<br />

Schließlich sollten auch Empfehlungen über sinnvolle demokratische Gegenstrategien<br />

ausgesprochen werden. Die Studien beruhten auf Internet- und<br />

Medienrecherchen sowie jeweils rund 100 leitfadengestützten (teilstandardisierten)<br />

26 qualitativen Interviews sowie Beobachtungsprotokollen.<br />

Ich möchte in diesem Zusammenhang 27 v. a. auf die Qualität und Bedeutung<br />

der verbalen Daten für die Theoriebildung (Beschreibung/Bewertung) eingehen<br />

und die Diskrepanz zwischen bedeutungsanalytischer und subjektwissenschaftlicher<br />

Forschung, also der Rekonstruktion von Prämissen-Gründe-Zusammenhängen,<br />

veranschaulichen.<br />

Die Auswertung der verbalen Daten wurde strukturiert durch ein bestimmtes<br />

Vorwissen über den Gegenstand – in dieser Darstellung begrenzt auf Erscheinungs-<br />

und Wirkungsweisen rechtsextremer Strukturen im kommunalen Raum –,<br />

das auf wissenschaftlichem und Praxiswissen, der Auswertung der Internet- und<br />

Medienrecherchen (Verfassungsschutzberichte, Presse, rechtsextreme Homepages<br />

u. ä.) sowie Expert/innen-Gesprächen (z. B. <strong>mit</strong> antifaschistisch Engagierten, Polizei,<br />

Jugendgerichtshilfe) beruhte. Demnach konnten wir – sehr verkürzt gesprochen<br />

(damals, <strong>mit</strong>tlerweile hat sich die Organisationsstruktur der Rechtsextremen<br />

erneut gewandelt) 28 – davon ausgehen, dass im Untersuchungsraum rechtsextreme<br />

Kameradschaften aktiv waren, deren Ziel es war, nicht un<strong>mit</strong>telbar parlamentari-<br />

25 Die folgende Darstellung bezieht sich auf das Vortragsmanuskript Reimer/Schmalstieg (2002), in dem wir v. a.<br />

versucht haben, die geschilderte Forschung als empirische Bedeutungsanalyse zu rekonstruieren, sowie Reimer<br />

(2006), in dem ich versucht habe, kritisch-psychologische Forschung als gegenstandsangemessene Form von<br />

Evaluationsforschung auszuführen.<br />

26 In der Definition von Hopf (2000: 351).<br />

27 Andere Aspekte wie die Dokumentation von Daten, Explikation des Gegenstandsverständnisses etc., die teilweise<br />

unter dem Aspekt vom ›qualitativen‹ Gütekriterium der Nachvollziehbarkeit diskutiert werden (Steinke<br />

2000), wurden beachtet und sind auch Voraussetzung kritisch-psychologischer Forschung wie z. B. dem SUFKI<br />

oder der Praxisforschung im Ausbildungsprojekt subjektwissenschaftliche Berufsforschung (vgl. FN 3).<br />

28 Vgl. Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus et al. (Hg.) (2006).<br />

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