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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 98 - MWF-Epl. 06<br />

die von ihnen zu führenden Aufzeichnungen über die von ihnen<br />

- ggf. auch vertretungsweise - angebotenen Lehrveranstaltungen nicht<br />

vorlegen konnten. Demzufolge war in diesen Fällen nicht feststellbar, ob<br />

und auf welche Weise die durch die Freistellung eines Hochschullehrers<br />

entstandenen Ausfälle im Lehrangebot durch andere Mitglieder <strong>des</strong> Fachbereichs/der<br />

Fakultät abgedeckt worden waren.<br />

Sofern Aufzeichnungen vorgelegt wurden, aus denen sich ergab, daß<br />

Lehrveranstaltungen <strong>des</strong> Freigestellten übernommen worden waren, stellte<br />

der <strong>LRH</strong> fest, daß die betreffenden Professoren zumeist lediglich das<br />

ihnen ohnehin obliegende eigene Lehrdeputat in Höhe von regelmäßig<br />

acht Semesterwochenstunden erfüllt hatten. In einigen Fällen war nicht<br />

einmal dies festzustellen.<br />

Die dazu befragten Dekane erklärten ganz überwiegend, daß die Lehrveranstaltungen<br />

der Freigestellten sehr häufig in der Weise übernommen<br />

würden, daß die Professoren ihre eigenen Lehrveranstaltungen für die<br />

Studierenden <strong>des</strong> Freigestellten „öffneten“. Demgegenüber stelle es praktisch<br />

eher die Ausnahme dar, wenn Professoren über die ihnen selbst obliegenden<br />

Lehrverpflichtungen hinaus zusätzliche Lehrveranstaltungen<br />

anböten.<br />

In Einzelfällen stellte der <strong>LRH</strong> allerdings auch fest, daß die durch ein Forschungsfreisemester<br />

ausfallenden Lehrveranstaltungen durch die Freigestellten<br />

selbst vorgezogen oder nachgeholt wurden; so lehrten in einem<br />

Institut einer mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät die dort tätigen<br />

Professoren sogar grundsätzlich in jedem zweiten Semester über ihr<br />

Lehrdeputat hinaus zwei zusätzliche Semesterwochenstunden, um auf<br />

diese Weise ihr durch die regelmäßige Wahrnehmung eines Forschungsfreisemesters<br />

gemindertes Lehrangebot in vollem Umfang auszugleichen.

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