1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...
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- 100 - MWF-Epl. 06<br />
Alle Beteiligten müßten nach Überzeugung <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> künftig wesentlich<br />
stärker darauf achten, durch welche Vorkehrungen im einzelnen während<br />
<strong>des</strong> Forschungsfreisemesters die gesetzliche Vorgabe der ordnungsgemäßen<br />
Vertretung <strong>des</strong> Faches in der Lehre erreicht werden solle. In erster<br />
Linie kämen hierfür zwei Varianten in Betracht: Entweder deckten die freigestellten<br />
Lehrenden - wie dies in den vorgenannten Beispielen einer mathematisch-naturwissenschaftlichen<br />
Fakultät geschehe - durch über ihre<br />
regelmäßige Lehrverpflichtung hinausgehende eigene Lehrleistungen in<br />
den vorhergehenden oder den nachfolgenden Semestern selbst das im<br />
Forschungsfreisemester ausfallende Lehrangebot ab, oder andere habilitierte<br />
Mitglieder übernähmen die durch die Freistellung entstehenden Ausfälle<br />
im Lehrangebot in der Regel zusätzlich zu den ihnen ohnehin obliegenden<br />
eigenen Lehrdeputaten. Das gelte nicht zuletzt für alle Überlastfächer,<br />
in denen es mit Rücksicht auf die hohe Lehrnachfrage ohnehin einer<br />
erschöpfenden Nutzung der Ausbildungskapazität bedürfe.<br />
Etwas anderes könne allenfalls dann in Betracht kommen, wenn und soweit<br />
in dem betreffenden Semester ein Bedarf nach Abdeckung der durch<br />
die Freistellung entstehenden Ausfälle im Lehrangebot nicht feststellbar<br />
sei. Dies bedürfe dann allerdings einer nachprüfbaren Dokumentation in<br />
den einschlägigen Antragsunterlagen und einer ausdrücklichen Bestätigung<br />
<strong>des</strong> zuständigen Dekans.<br />
In diesem Zusammenhang hat der <strong>LRH</strong> seine Überzeugung zum Ausdruck<br />
gebracht, daß die für die Freigestellten vertretungsweise übernommenen<br />
Lehraufgaben von den betreffenden Professoren - schon im Hinblick<br />
auf die von den Hochschulen vielfach selbst beklagte angespannte<br />
Studiensituation in den meisten Fachrichtungen - in aller Regel nicht dadurch<br />
erfüllt werden könnten, daß sie ihre eigenen Lehrveranstaltungen<br />
für die Studierenden der Freigestellten einfach „öffneten“.