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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 189 - Allgemeine<br />

Finanzverwaltung<br />

Epl. 20<br />

Kurze Zeit später hat eine weitere Oberfinanzdirektion ihren Finanzämtern<br />

Listen mit Abfindungsfällen unterhalb der Aufgriffsschwelle <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s<br />

zukommen lassen. Auch diese Oberfinanzdirektion hat Einkommensteuer-Gruppenbesprechungen<br />

mit den Finanzämtern durchgeführt<br />

und Arbeitspapiere ausgehändigt.<br />

Die dritte Oberfinanzdirektion beschränkte sich auf die Herausgabe <strong>des</strong> Arbeitsmaterials,<br />

welches bereits den Finanzämtern der beiden anderen O-<br />

berfinanzdirektionen zur Verfügung stand.<br />

27.3.6 Finanzielle Auswirkung<br />

Die Prüfungen <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s und <strong>des</strong> Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes<br />

für Steuern haben zu Beanstandungen in einer Größenordnung<br />

von zunächst rund 36 Mio. DM geführt.<br />

Die zwischenzeitlich von den Abteilungsleitern <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und Länder getroffene<br />

und vom Finanzministerium NRW mit Erlaß vom 23.12.1997 umgesetzte<br />

Entscheidung zur steuerlichen Behandlung der Zahlungszusage<br />

ungekürzter Betriebsrenten wird die finanzielle Auswirkung der Beanstandungen<br />

in einer nach dem jetzigen Sach- und Kenntnisstand noch nicht hinreichend<br />

bestimmbaren Größenordnung reduzieren.<br />

Zwischenzeitlich laufen in einer Größenordnung von rund 11,25 Mio. DM<br />

Rechtsbehelfsverfahren. In Höhe von rd. 5,5 Mio. DM wurden bestandskräftige<br />

Ergebnisse mitgeteilt.

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