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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 192 - Allgemeine<br />

Finanzverwaltung<br />

Epl. 20<br />

Darüber hinaus beabsichtigt das Finanzministerium, den Informationsfluß<br />

zwischen Veranlagungsstelle und Lohnsteuer-Außenprüfung zu verbessern.<br />

Hierbei wird erwogen, die Arbeitgeberstelle über Feststellungen der<br />

Veranlagungsstelle zu unterrichten, die darauf hinweisen, daß der Arbeitgeber<br />

lohnsteuerlich relevante Sachverhalte unzutreffend beurteilt hat. Die<br />

Arbeitgeberstelle könne dann, insbesondere bei „Meldungen“ mehrerer<br />

Veranlagungsstellen, in geeigneten Fällen eine Außenprüfung beim Arbeitgeber<br />

veranlassen. Welche Maßnahmen letztendlich realisiert werden,<br />

werde in Zusammenarbeit mit den Oberfinanzdirektionen noch festgelegt.<br />

Eine abschließende Stellungnahme <strong>des</strong> Finanzministeriums steht noch<br />

aus.

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