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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 160 - MURL-Epl. 10<br />

25 Doppelzahlung eines Teilbetrags bei einer Fördermaß-<br />

nahme<br />

Eine Bezirksregierung bewilligte einer Gemeinde rund 2,6 Mio. DM<br />

als Zuwendung für die Sanierung eines kontaminierten Industriegrundstücks.<br />

Der <strong>LRH</strong> stellte bezüglich eines angeforderten Teilbetrags<br />

i. H. v. 825.000,00 DM eine doppelte Auszahlung fest. Dies war<br />

letztlich darauf zurückzuführen, daß die Bezirksregierung von Vorschriften<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für den Bereich der automatisierten Datenverarbeitung<br />

abgewichen war.<br />

Das Land gewährt Gemeinden aufgrund von Richtlinien <strong>des</strong> Ministeriums<br />

für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> u. a. Zuwendungen<br />

für Maßnahmen zur Sanierung von Altstandorten. Der <strong>LRH</strong> stellte<br />

bei einer Prüfung der Bewilligung und Verwendung von Zuwendungsmitteln<br />

folgen<strong>des</strong> fest:<br />

Eine Gemeinde forderte von der Bezirksregierung (BR) zur Sanierung eines<br />

kontaminierten Industriegrundstücks im Haushaltsjahr 1997 einen<br />

Teilbetrag i. H. v. 825.000,00 DM an. Sie erhielt diesen Betrag im August<br />

1997 und nochmals im Oktober 1997. Grundlegende Ursache der Doppelzahlung<br />

war eine von den Vorschriften <strong>des</strong> Finanzministeriums <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> (FM) abweichende Regelung, die die BR für ihren Zuständigkeitsbereich<br />

bei der Anweisung von Beträgen ab 500.000,00 DM eingeführt<br />

hatte.<br />

Die BR wandte seit Mitte Mai 1997 das Automatisierte Zentrale Verfahren<br />

für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen an. In Verbindung damit<br />

war die „Dienstanweisung bei Einsatz automatischer Datenverarbeitungsanlagen<br />

im Geschäftsbereich <strong>des</strong> Finanzministers <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nord-

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