1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...
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- 67 - Bauausgaben<br />
Neubau an die Intensivstation anzuschließen. Dem stimmte die Bezirksregierung<br />
zu.<br />
Der <strong>LRH</strong> hat bei seiner örtlichen Prüfung 1996 festgestellt, daß bei der<br />
Ausführung in erheblichem Umfang von der letztlich genehmigten Planung<br />
abgewichen worden war. Das Krankenhaus hatte die Fläche der Intensivpflegestation<br />
zugunsten einer Anbindungsfläche innerhalb der Aufstockung<br />
an den mit Eigenmitteln finanzierten Neubau um ca. 170 m² reduziert.<br />
Um dennoch die Zahl der geförderten Intensivbetten auf der nunmehr eingeschränkten<br />
Grundfläche unterbringen zu können, entfielen von der Förderung<br />
erfaßte Nebenräume wie z. B. die Patientenschleuse, die Teeküche,<br />
ein Geräteraum sowie zwei Duschen im Bereich der Personalumkleideräume.<br />
Ein Zweibettzimmer war zu einem Dreibettzimmer und ein Einbettzimmer<br />
zu einem Zweibettzimmer umgewandelt worden. Die eigenmächtigen<br />
Änderungen führten neben der erheblichen Standardminderung<br />
zu wesentlichen Verschlechterungen der Funktionsabläufe. Die Besucher-<br />
und Personalschleusen waren nur noch einseitig zu betreten, so<br />
daß die geplante Schleusenfunktion nicht mehr gegeben war. Die Anordnung<br />
der Zimmer erforderte zudem eine Abweichung vom vorhandenen<br />
Fassadenrastermaß, die zu grotesken baulichen Auswüchsen dergestalt<br />
führte, daß gemauerte Zwischenwände nun direkt auf Glasflächen von<br />
Fensterflügeln abschlossen.<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> weicht die tatsächliche Bauausführung von der<br />
ursprünglichen Planung und der darauf beruhenden Genehmigung so weit<br />
ab, daß hier letztlich nicht nur ein völlig anderes Bauwerk entstanden ist,<br />
sondern dieses auch noch derart schwerwiegende bauliche und funktionale<br />
Mängel aufweist, daß der Zweck der Förderung als nicht erreicht anzusehen<br />
ist. Der <strong>LRH</strong> hat daher die Bezirksregierung aufgefordert, den Widerruf<br />
<strong>des</strong> Zuwendungsbeschei<strong>des</strong> zu prüfen.