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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 67 - Bauausgaben<br />

Neubau an die Intensivstation anzuschließen. Dem stimmte die Bezirksregierung<br />

zu.<br />

Der <strong>LRH</strong> hat bei seiner örtlichen Prüfung 1996 festgestellt, daß bei der<br />

Ausführung in erheblichem Umfang von der letztlich genehmigten Planung<br />

abgewichen worden war. Das Krankenhaus hatte die Fläche der Intensivpflegestation<br />

zugunsten einer Anbindungsfläche innerhalb der Aufstockung<br />

an den mit Eigenmitteln finanzierten Neubau um ca. 170 m² reduziert.<br />

Um dennoch die Zahl der geförderten Intensivbetten auf der nunmehr eingeschränkten<br />

Grundfläche unterbringen zu können, entfielen von der Förderung<br />

erfaßte Nebenräume wie z. B. die Patientenschleuse, die Teeküche,<br />

ein Geräteraum sowie zwei Duschen im Bereich der Personalumkleideräume.<br />

Ein Zweibettzimmer war zu einem Dreibettzimmer und ein Einbettzimmer<br />

zu einem Zweibettzimmer umgewandelt worden. Die eigenmächtigen<br />

Änderungen führten neben der erheblichen Standardminderung<br />

zu wesentlichen Verschlechterungen der Funktionsabläufe. Die Besucher-<br />

und Personalschleusen waren nur noch einseitig zu betreten, so<br />

daß die geplante Schleusenfunktion nicht mehr gegeben war. Die Anordnung<br />

der Zimmer erforderte zudem eine Abweichung vom vorhandenen<br />

Fassadenrastermaß, die zu grotesken baulichen Auswüchsen dergestalt<br />

führte, daß gemauerte Zwischenwände nun direkt auf Glasflächen von<br />

Fensterflügeln abschlossen.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> weicht die tatsächliche Bauausführung von der<br />

ursprünglichen Planung und der darauf beruhenden Genehmigung so weit<br />

ab, daß hier letztlich nicht nur ein völlig anderes Bauwerk entstanden ist,<br />

sondern dieses auch noch derart schwerwiegende bauliche und funktionale<br />

Mängel aufweist, daß der Zweck der Förderung als nicht erreicht anzusehen<br />

ist. Der <strong>LRH</strong> hat daher die Bezirksregierung aufgefordert, den Widerruf<br />

<strong>des</strong> Zuwendungsbeschei<strong>des</strong> zu prüfen.

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