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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 71 - IM-Epl. 03<br />

nicht Gegenstand der Prüfung <strong>des</strong> <strong>LRH</strong>. Die entsprechenden Beträge<br />

werden den Gemeinden vierteljährlich von den zuständigen Bezirksregierungen<br />

zugewiesen, nachdem sie diesen die Zahl der an gesetzlich bestimmten<br />

Stichtagen vorhandenen Flüchtlinge gemeldet haben, für die<br />

Kostenpauschalen beansprucht werden.<br />

13.2 Nach den Erkenntnissen <strong>des</strong> <strong>LRH</strong>, die er insbesondere bei einer 1996<br />

durchgeführten Prüfung einer Bezirksregierung gewonnen hatte, wurden<br />

die gemeldeten Zahlen bislang keiner näheren Prüfung unterzogen. Die<br />

Bezirksregierungen beschränkten sich - von vereinzelten stichprobenartigen<br />

Prüfungen vor Ort abgesehen - grundsätzlich auf Plausibilitätskontrollen.<br />

Der <strong>LRH</strong> hat <strong>des</strong>halb die Meldungen von insgesamt sieben Gemeinden<br />

unterschiedlicher Größenordnung aus zwei Regierungsbezirken für<br />

einen Stichtag, den 30.09.1996, überprüft. Danach wurden von den sieben<br />

Gemeinden für insgesamt 3.095 Asylbewerber und 1.238 bosnische<br />

Bürgerkriegsflüchtlinge Vierteljahrespauschalen in Höhe von rd. 7,46 Mio.<br />

DM geltend gemacht und von den Bezirksregierungen auch zugewiesen.<br />

Der <strong>LRH</strong> prüfte die für den genannten Stichtag gemeldeten Zahlen anhand<br />

der bei den örtlichen Erhebungen hierzu vorgelegten Namenslisten<br />

sowie der sonstigen Unterlagen der Sozialämter und der Ausländerbehörden.<br />

Die Feststellungen <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> ergaben, daß die Meldungen von sechs<br />

der sieben in die Prüfung einbezogenen Gemeinden fehlerhaft waren und<br />

zu überhöhten Zuweisungen geführt hatten. Die Fehlerquote lag hinsichtlich<br />

der Asylbewerber bei etwa 10 v. H. und hinsichtlich der bosnischen<br />

Bürgerkriegsflüchtlinge bei etwa 8 v. H. der von den sieben Gemeinden<br />

insgesamt gemeldeten Zahlen. Daraus ergab sich eine Überzahlung von<br />

insgesamt rd. 670.000 DM.<br />

Die fehlerhaften Meldungen der Gemeinden beruhten auf einer Reihe verschiedener<br />

Ursachen. Beispielsweise waren

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