1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...
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- 71 - IM-Epl. 03<br />
nicht Gegenstand der Prüfung <strong>des</strong> <strong>LRH</strong>. Die entsprechenden Beträge<br />
werden den Gemeinden vierteljährlich von den zuständigen Bezirksregierungen<br />
zugewiesen, nachdem sie diesen die Zahl der an gesetzlich bestimmten<br />
Stichtagen vorhandenen Flüchtlinge gemeldet haben, für die<br />
Kostenpauschalen beansprucht werden.<br />
13.2 Nach den Erkenntnissen <strong>des</strong> <strong>LRH</strong>, die er insbesondere bei einer 1996<br />
durchgeführten Prüfung einer Bezirksregierung gewonnen hatte, wurden<br />
die gemeldeten Zahlen bislang keiner näheren Prüfung unterzogen. Die<br />
Bezirksregierungen beschränkten sich - von vereinzelten stichprobenartigen<br />
Prüfungen vor Ort abgesehen - grundsätzlich auf Plausibilitätskontrollen.<br />
Der <strong>LRH</strong> hat <strong>des</strong>halb die Meldungen von insgesamt sieben Gemeinden<br />
unterschiedlicher Größenordnung aus zwei Regierungsbezirken für<br />
einen Stichtag, den 30.09.1996, überprüft. Danach wurden von den sieben<br />
Gemeinden für insgesamt 3.095 Asylbewerber und 1.238 bosnische<br />
Bürgerkriegsflüchtlinge Vierteljahrespauschalen in Höhe von rd. 7,46 Mio.<br />
DM geltend gemacht und von den Bezirksregierungen auch zugewiesen.<br />
Der <strong>LRH</strong> prüfte die für den genannten Stichtag gemeldeten Zahlen anhand<br />
der bei den örtlichen Erhebungen hierzu vorgelegten Namenslisten<br />
sowie der sonstigen Unterlagen der Sozialämter und der Ausländerbehörden.<br />
Die Feststellungen <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> ergaben, daß die Meldungen von sechs<br />
der sieben in die Prüfung einbezogenen Gemeinden fehlerhaft waren und<br />
zu überhöhten Zuweisungen geführt hatten. Die Fehlerquote lag hinsichtlich<br />
der Asylbewerber bei etwa 10 v. H. und hinsichtlich der bosnischen<br />
Bürgerkriegsflüchtlinge bei etwa 8 v. H. der von den sieben Gemeinden<br />
insgesamt gemeldeten Zahlen. Daraus ergab sich eine Überzahlung von<br />
insgesamt rd. 670.000 DM.<br />
Die fehlerhaften Meldungen der Gemeinden beruhten auf einer Reihe verschiedener<br />
Ursachen. Beispielsweise waren