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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 138 - MAGS-Epl. 07<br />

Der <strong>LRH</strong> hat den Aufruf <strong>des</strong> MAGS an die Kommunen zur Gewährleistung<br />

einer besseren Koordination der einzelnen Dienststellen untereinander als<br />

ersten Schritt zu einem künftig reibungsloseren Verwaltungsablauf begrüßt.<br />

Das MAGS hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, daß es aufgrund<br />

<strong>des</strong> Rechts auf kommunale Selbstverwaltung keine unmittelbaren<br />

Einflußmöglichkeiten auf den organisatorischen Verwaltungsablauf bei der<br />

Ausführung <strong>des</strong> UVG in den Kommunen sehe, es aber diese auf die Anregungen<br />

<strong>des</strong> <strong>LRH</strong> ansprechen werde.<br />

22.5 Bisherige parlamentarische Behandlung<br />

Möglichkeiten direkter Einflußmaßnahmen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> auf die Art und<br />

Weise der gemeindlichen Aufgabenerledigung im Bereich <strong>des</strong> UVG sind<br />

schon am 26.10.1995 Gegenstand von Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuß<br />

<strong>des</strong> Landtags NW (HFA) gewesen (Ausschußprotokoll<br />

12/72). Das Innenministerium <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NW hat unter dem 30.10.1995<br />

dazu Stellung genommen (Vorlage 12/175) und ausgeführt, daß ein kommunalaufsichtliches<br />

Einschreiten nur dann rechtlich zulässig sei, wenn eine<br />

kommunale Maßnahme im Einzelfall rechtswidrig sei. Eine generelle<br />

Problemlösung mit kommunalaufsichtlichen Mitteln würde einen unzulässigen<br />

Eingriff in die Personal- und Organisationshoheit der Gemeinden<br />

und Kreise bedeuten und komme daher nicht in Betracht. Das Finanzministerium<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NW (FM) hat in einer Vorlage vom 04.06.1996 für<br />

den HFA (Vorlage 12/658) auf die damals laufende Prüfung <strong>des</strong> UVG<br />

durch den <strong>LRH</strong> verwiesen und um Rückstellung der Beratungen zur Frage<br />

der Mitfinanzierung der UL durch die Kommunen bis zum Vorliegen einer<br />

Entscheidung <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> gebeten.

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