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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 142 - MWMTV-Epl. 08<br />

nung der Zinserträge im nachhinein nicht mehr durchgeführt werden; unstreitig<br />

entfielen aber rd. 349.000 DM auf die Anlage von Zuwendungen.<br />

Das Technologiezentrum erklärte hierzu, jeder Mittelabruf sei ausschließlich<br />

zur Finanzierung der Projekte erfolgt; zur verzinslichen Geldanlage sei<br />

es durch Verzögerungen bei der Projektdurchführung gekommen.<br />

Der <strong>LRH</strong> überprüfte daraufhin alle 29 Projekte <strong>des</strong> Technologiezentrums<br />

dahingehend, ob und in welchem Umfang durch vorzeitige Mittelanforderung<br />

Zinsansprüche <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> entstanden waren.<br />

Bisher sind 23 dieser Prüfungen abgeschlossen. Es wurden Zinsen wegen<br />

vorzeitigen Mittelabrufs in Höhe von rd. 453.000 DM festgesetzt und von<br />

dem Technologiezentrum gezahlt.<br />

23.2 Ein anderer ZE hat in den Jahren 1987 bis 1994 für Förderzwecke nicht<br />

benötigte Zuwendungsteilbeträge zusammen mit eigenen Mitteln verzinslich<br />

angelegt. Dadurch wurden in diesem Zeitraum insgesamt rd.<br />

319.000 DM an Zinsen erzielt. Davon entfielen nach den Berechnungen<br />

<strong>des</strong> <strong>LRH</strong> rd. 49.000 DM auf Zinsen für eigene Mittel <strong>des</strong> ZE. Die BezR<br />

hatte lediglich Zinsen in Höhe von 9.013 DM festgesetzt.<br />

Im Jahresabschluß auf den 31.12.1994 wies der ZE Rückstellungen für<br />

Zinsansprüche <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wegen vorzeitiger Mittelanforderung in Höhe<br />

von 307.079 DM aus. Die BezR hatte diese Ansprüche zum Zeitpunkt der<br />

Prüfung <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> noch nicht festgesetzt. Das Ministerium wurde <strong>des</strong>halb<br />

am 30.06.1995 vom <strong>LRH</strong> gebeten, die dem Land zustehenden Zinsen geltend<br />

zu machen.<br />

Mit Schreiben vom 28.02.1997 teilte das Ministerium mit, daß die BezR<br />

einen Zinsanspruch in Höhe von ca. 246.000 DM festgestellt habe. Das

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