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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 238 - Unerledigte Beschlüsse<br />

Verkauf angeboten. Die Immobilie wurde für 8,5<br />

Mio. DM verkauft. Der Ausschuß hält diesen<br />

Verkaufspreis angesichts der infolge <strong>des</strong><br />

Hauptstadtbeschlusses<br />

gesunkenen<br />

Immobilienpreise für angemessen.<br />

4. Der Ausschuß bittet darum, ihn über die<br />

insgesamt entstandenen Kosten zu informieren.“<br />

Eine Übersicht über die insgesamt entstandenen<br />

Kosten liegt - soweit bekannt - noch nicht vor.<br />

34.2 Jahresbericht 1995 (LT-Drucksache 12/113)<br />

34.2.1 Gegenstand Deckung <strong>des</strong> Unterbringungsbedarfs <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong><br />

Beitrag Nr. 12<br />

Ausschußprotokoll 12/206 vom 05.03.1996<br />

Berichtstermin - -<br />

Bemerkungen: „Dem Antrag der SPD-Fraktion folgend kommt der<br />

Ausschuß einstimmig zu folgender<br />

Beschlußfassung:<br />

Der Ausschuß für Haushaltskontrolle begrüßt, daß<br />

die Lan<strong>des</strong>regierung Ende 1993 die Anwendung<br />

der Verfahrensgrundsätze beschlossen hat, die<br />

von einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter<br />

Mitwirkung <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s erarbeitet<br />

worden sind und darauf abzielen, künftig für<br />

Hochbaumaßnahmen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> die im Einzelfall<br />

wirtschaftlichste Lösung zu wählen.<br />

Zur Zeit werden vom Ministerium für Bauen und<br />

Wohnen Einzelheiten erarbeitet, deren<br />

schwierigster Punkt es ist, die verschiedenen<br />

Vertrags- und Finanzierungsformen unter dem<br />

Gesichts-punkt der Wirtschaftlichkeit vergleichbar<br />

zu machen.<br />

Dabei ist es zwingend notwendig, auch die<br />

Anmietung eines Objekts und Leasingmodelle in<br />

den Wirtschaftlichkeitsvergleich mit einzubeziehen.

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