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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 101 - MWF-Epl. 06<br />

Der <strong>LRH</strong> hat die geprüften Universitäten und auch das MWF um Stellungnahme<br />

zu seinen Prüfungsmitteilungen gebeten.<br />

18.4 Weiterer Schriftwechsel<br />

Auf die Prüfungsmitteilungen hat eine Universität dem <strong>LRH</strong> berichtet, daß<br />

die Dekane künftig anhand von detaillierten Checklisten die Vollständigkeit<br />

der erforderlichen Angaben prüfen und die notwendigen Erklärungen<br />

zur ordnungsgemäßen Vertretung <strong>des</strong> jeweiligen Faches in der Lehre<br />

während <strong>des</strong> Forschungsfreisemesters abgeben würden. Im Ergebnis<br />

ähnlich hat eine andere Universität mitgeteilt, Freistellungen würden zukünftig<br />

nur ausgesprochen, wenn die dahingehenden Anträge konkrete<br />

und detaillierte Angaben zur Vertretungsregelung enthielten. In jedem Falle<br />

werde die Hochschule versuchen, bei Gewährung von Forschungsfreisemestern<br />

das Lehrangebot für die Studenten nach Möglichkeit in vollem<br />

Umfang aufrechtzuerhalten.<br />

Im übrigen haben die Hochschulen gegenüber der vom <strong>LRH</strong> vertretenen<br />

Auffassung im wesentlichen folgende Einwände erhoben:<br />

Die Forderung nach einer vorherigen konkreten Bestimmung derjenigen<br />

Mitglieder, die die Lehraufgaben <strong>des</strong> Freigestellten während <strong>des</strong> Forschungsfreisemesters<br />

vertretungsweise übernehmen sollten, sei sachfremd,<br />

da den einzelnen Hochschullehrern nicht immer bestimmte Lehraufgaben<br />

fest zugeordnet werden könnten. Vielmehr würden die anfallenden<br />

Lehrveranstaltungen, teilweise von Semester zu Semester wechselnd,<br />

„nach Neigung, Abwechslungsfreudigkeit und freier Kapazität“ auf<br />

die Hochschullehrer verteilt. Die Wahrnehmung von Forschungsfreisemestern<br />

werde im übrigen bereits bei der Vorlesungsplanung berücksichtigt.

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