1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...
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- 101 - MWF-Epl. 06<br />
Der <strong>LRH</strong> hat die geprüften Universitäten und auch das MWF um Stellungnahme<br />
zu seinen Prüfungsmitteilungen gebeten.<br />
18.4 Weiterer Schriftwechsel<br />
Auf die Prüfungsmitteilungen hat eine Universität dem <strong>LRH</strong> berichtet, daß<br />
die Dekane künftig anhand von detaillierten Checklisten die Vollständigkeit<br />
der erforderlichen Angaben prüfen und die notwendigen Erklärungen<br />
zur ordnungsgemäßen Vertretung <strong>des</strong> jeweiligen Faches in der Lehre<br />
während <strong>des</strong> Forschungsfreisemesters abgeben würden. Im Ergebnis<br />
ähnlich hat eine andere Universität mitgeteilt, Freistellungen würden zukünftig<br />
nur ausgesprochen, wenn die dahingehenden Anträge konkrete<br />
und detaillierte Angaben zur Vertretungsregelung enthielten. In jedem Falle<br />
werde die Hochschule versuchen, bei Gewährung von Forschungsfreisemestern<br />
das Lehrangebot für die Studenten nach Möglichkeit in vollem<br />
Umfang aufrechtzuerhalten.<br />
Im übrigen haben die Hochschulen gegenüber der vom <strong>LRH</strong> vertretenen<br />
Auffassung im wesentlichen folgende Einwände erhoben:<br />
Die Forderung nach einer vorherigen konkreten Bestimmung derjenigen<br />
Mitglieder, die die Lehraufgaben <strong>des</strong> Freigestellten während <strong>des</strong> Forschungsfreisemesters<br />
vertretungsweise übernehmen sollten, sei sachfremd,<br />
da den einzelnen Hochschullehrern nicht immer bestimmte Lehraufgaben<br />
fest zugeordnet werden könnten. Vielmehr würden die anfallenden<br />
Lehrveranstaltungen, teilweise von Semester zu Semester wechselnd,<br />
„nach Neigung, Abwechslungsfreudigkeit und freier Kapazität“ auf<br />
die Hochschullehrer verteilt. Die Wahrnehmung von Forschungsfreisemestern<br />
werde im übrigen bereits bei der Vorlesungsplanung berücksichtigt.