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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 223 -<br />

Beratung<br />

zu <strong>des</strong>sen Geschäftsbereich das LDS sowie die beiden GGRZ gehören.<br />

Erste Ergebnisse seiner Querschnittprüfung - Auslastung von Großrechenanlagen<br />

- hat der <strong>LRH</strong> dem Landtag durch den Jahresbericht<br />

1993/94 zur Kenntnis gebracht (vgl. Abschnitt 11).<br />

In einem weiteren Prüfungsabschnitt ging der <strong>LRH</strong> dann der Frage nach,<br />

ob die Lan<strong>des</strong>datenverarbeitungszentrale und die beiden GGRZ möglicherweise<br />

organisatorisch zusammengefaßt werden könnten. Der <strong>LRH</strong><br />

hat dem Innenministerium gegenüber die Auffassung vertreten, daß die<br />

Aufbauorganisation der drei genannten Rechenzentren zu einer Zeit festgelegt<br />

worden sei, als zentrale Rechenzentren mit Großgeräten zur Erledigung<br />

von Massengeschäften der Datenverarbeitung aus Wirtschaftlichkeitsgründen<br />

geboten gewesen seien. Seitdem seien bedeutsame Entwicklungen<br />

bei der Hardware (Verkleinerung der Geräte, Preisverfall) und<br />

auch bei der Software (automatische Programmentwicklungswerkzeuge,<br />

preisgünstige Fertigsoftware) erfolgt. Die Informationstechnik entwickele<br />

sich weg von der Erledigung von Massengeschäften hin zu einer arbeitsplatzbezogenen<br />

Unterstützung von Verwaltungsaufgaben. Diese Änderung<br />

der Aufgabenstellung müsse Auswirkungen auf die IT-Organisation<br />

haben. Der <strong>LRH</strong> hat vorgeschlagen, die Rechenzentren von Aufgaben zu<br />

befreien, die zukünftig dezentral von den fachlich zuständigen Behörden<br />

erledigt werden könnten. Die verbleibenden zentral wahrzunehmenden<br />

Aufgaben sollten beim LDS konzentriert werden, die beiden GGRZ als<br />

selbständige Einheiten könnten aufgelöst werden.<br />

Das Innenministerium hat dem entgegengehalten, daß die auch von ihm<br />

gesehene Entwicklung der Technik eine zentrale Datenverarbeitung mit<br />

zentralen Datenverarbeitungskapazitäten nicht überflüssig mache. Dies<br />

gelte insbesondere für Aufgaben wie Programmierung, Beratung und Ausbildung.<br />

Auch weiterhin werde es zentrale DV-Verfahren geben und die<br />

zentrale Vorhaltung von Daten werde erforderlich sein. Drei zentrale Rechenzentren<br />

würden heute jedoch nicht mehr eingerichtet werden.

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