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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 11 - Leitsätze<br />

26 Budgetierung von Zuwendungen für Maßnahmen der Stadterneuerung<br />

und <strong>des</strong> Straßenverkehrs<br />

Bei der Prüfung von Stadterneuerungsmaßnahmen hatte der <strong>LRH</strong> Defizite<br />

bei den Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren<br />

festgestellt.<br />

Die Prüfungsergebnisse waren Anlaß, Möglichkeiten für eine Vereinfachung<br />

der Förderverfahren aufzuzeigen. Entsprechend den Anregungen<br />

<strong>des</strong> <strong>LRH</strong> zur Neufassung der Förderrichtlinien Stadterneuerung<br />

und Stadtverkehr, die seit dem 01.01.<strong>1998</strong> in Kraft sind, werden<br />

Maßnahmen der Stadterneuerung und bestimmte Fördergegenstände<br />

<strong>des</strong> Stadtverkehrs vorrangig mit Festbeträgen gefördert. Für einzelne<br />

Fördergegenstände sind feste Pauschalen vorgesehen. Das Verwendungsnachweisverfahren<br />

wurde der Festbetragsförderung angepaßt.<br />

27 Besteuerung von Abfindungen an Arbeitnehmer<br />

Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> und das Staatliche Rechnungsprüfungsamt<br />

für Steuern haben lan<strong>des</strong>weit als Schwerpunktthema geprüft, ob<br />

Abfindungen, die aufgrund einer vom Arbeitgeber veranlaßten oder<br />

gerichtlich ausgesprochenen Auflösung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses<br />

an den Arbeitnehmer geleistet wurden, zutreffend besteuert<br />

wurden.<br />

Als Ergebnis stellt der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> fest, daß die Finanzämter<br />

bei der Besteuerung der Arbeitnehmer-Abfindungen mit einer<br />

sehr großen Fehlerquote gearbeitet haben. Diesem Themenbereich<br />

ist somit trotz seiner fiskalischen Bedeutung nicht die erforderliche<br />

Sorgfalt beigemessen worden.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s ist es erforderlich, die<br />

organisatorischen Vorgaben für die Besteuerung der Arbeitnehmer-<br />

Abfindungen sowie die Qualität der Steuerfestsetzung in diesen Fällen<br />

zu verbessern. Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hält <strong>des</strong> weiteren eine<br />

Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Veranlagungsstellen<br />

und der Lohnsteuer-Außenprüfung für dringend geboten.

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