19.01.2015 Aufrufe

1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 106 - MWF-Epl. 06<br />

Die Vertretung umfaßt i. d. R. alle mit einer Professur verbundenen Aufgaben;<br />

im einzelnen handelt es sich um die Verpflichtungen,<br />

• im Umfang <strong>des</strong> mit der vakanten Stelle verbundenen Lehrdeputates<br />

Lehrveranstaltungen anzubieten,<br />

• Forschungsaufgaben wahrzunehmen,<br />

• Prüfungen abzunehmen,<br />

• Studierende angemessen zu betreuen,<br />

• an der Verwaltung der Hochschule mitzuwirken<br />

und<br />

• sich in dem erforderlichen Umfang an der Arbeit der Hochschulgremien<br />

zu beteiligen.<br />

Im Anschluß an Empfehlungen <strong>des</strong> Landtags (Plenarprotokoll 11/74 vom<br />

14.10.1992), der das Thema „Professorenvertreter“ aufgrund eines Beitrags<br />

<strong>des</strong> <strong>LRH</strong> im Jahresbericht über die Ergebnisse der Prüfungen im<br />

Geschäftsjahr 1990/91 behandelt hatte, konkretisierte das Ministerium für<br />

Wissenschaft und Forschung (MWF) mit Erlaß vom 30.06.1994 die Regelung<br />

<strong>des</strong> § 52 Abs. 4 UG in Übereinstimmung mit den durch die Kultusministerkonferenz<br />

beschlossenen Grundsätzen über die „Übergangsweise Wahrnehmung<br />

von Professorenaufgaben durch Professorenvertreter“.<br />

Danach sind bei einer vakanten Professur zunächst die Notwendigkeit und<br />

der Umfang einer vorübergehenden Wahrnehmung der Aufgaben aus<br />

dieser Stelle kritisch zu prüfen und nachvollziehbar aktenkundig festzuhalten.<br />

Bejahendenfalls ist anschließend festzustellen, ob die Aufgaben aus<br />

der vakanten Professur durch andere habilitierte Mitglieder <strong>des</strong> Fachbereichs<br />

im Rahmen ihres Hauptamtes oder min<strong>des</strong>tens teilweise auch<br />

durch Lehrbeauftragte wahrgenommen werden können. Sofern diese<br />

Möglichkeiten ausscheiden, soll nach dem Erlaß in aller Regel nur eine<br />

volle Vertretung der Professur in Betracht kommen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!