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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 137 - MAGS-Epl. 07<br />

leistungen aufgrund zeitweiliger oder dauernder vollständiger bzw. teilweiser<br />

Leistungsunfähigkeit festlegen.<br />

An dieser Koordination hat es bei vielen geprüften Stellen gefehlt. UVK-<br />

Bearbeiter haben sowohl die Weitergabe von Informationen an die Amtspfleger<br />

versäumt, die über die bloße Übersendung einer Kopie <strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong><br />

hinausgingen, als auch erforderliche Nachfragen bei<br />

den Amtspflegern über den aktuellen Stand der Einziehung nicht getätigt.<br />

Der <strong>LRH</strong> hat das MAGS gebeten, auch zur Wahrung der finanziellen Interessen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> im Rahmen der Ausübung seiner<br />

Fachaufsicht stärker als in der Vergangenheit eine Verbesserung <strong>des</strong> Gesetzesvollzuges<br />

einzufordern. Dazu hat der <strong>LRH</strong> beispielsweise angeregt,<br />

Informationen über mögliche Organisationsformen sowie deren Vor- und<br />

Nachteile zu sammeln und diese den Kommunen zur Verfügung zu stellen.<br />

Der Vorteil eines solchen zentralen Informationssystems läge darin,<br />

daß die Kommunen auf erprobte Organisationsmodelle zurückgreifen und<br />

diese ohne nennenswerte Anlaufschwierigkeiten umsetzen.<br />

In diesem Zusammenhang hat der <strong>LRH</strong> darauf aufmerksam gemacht, daß<br />

lan<strong>des</strong>weit ca. 80 v. H. der Berechtigten neben UL zugleich Leistungen<br />

nach dem BSHG beziehen. Dabei schwankt allerdings dieser Anteil nach<br />

den Stichproben <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> je nach Ort und Lage der UVK zwischen<br />

36 v. H. und 86 v. H.<br />

Gerade in Zeiten knapper werdender Ressourcen ist dafür Sorge zu tragen,<br />

daß die Einnahmen und Ausgaben nach dem UVG so effizient wie<br />

möglich bewirtschaftet werden. Der <strong>LRH</strong> verkennt dabei nicht, daß den<br />

Kommunen auf der anderen Seite durch die Erstattung von Sozialhilfeleistungen<br />

aus UL <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> erhebliche Entlastungen zufließen.<br />

Diese könnten aber bei einer Zuordnung der UVK in die Sozialämter<br />

durch Einsparungen noch erheblich verbessert werden.

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