1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...
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- 137 - MAGS-Epl. 07<br />
leistungen aufgrund zeitweiliger oder dauernder vollständiger bzw. teilweiser<br />
Leistungsunfähigkeit festlegen.<br />
An dieser Koordination hat es bei vielen geprüften Stellen gefehlt. UVK-<br />
Bearbeiter haben sowohl die Weitergabe von Informationen an die Amtspfleger<br />
versäumt, die über die bloße Übersendung einer Kopie <strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong><br />
hinausgingen, als auch erforderliche Nachfragen bei<br />
den Amtspflegern über den aktuellen Stand der Einziehung nicht getätigt.<br />
Der <strong>LRH</strong> hat das MAGS gebeten, auch zur Wahrung der finanziellen Interessen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> im Rahmen der Ausübung seiner<br />
Fachaufsicht stärker als in der Vergangenheit eine Verbesserung <strong>des</strong> Gesetzesvollzuges<br />
einzufordern. Dazu hat der <strong>LRH</strong> beispielsweise angeregt,<br />
Informationen über mögliche Organisationsformen sowie deren Vor- und<br />
Nachteile zu sammeln und diese den Kommunen zur Verfügung zu stellen.<br />
Der Vorteil eines solchen zentralen Informationssystems läge darin,<br />
daß die Kommunen auf erprobte Organisationsmodelle zurückgreifen und<br />
diese ohne nennenswerte Anlaufschwierigkeiten umsetzen.<br />
In diesem Zusammenhang hat der <strong>LRH</strong> darauf aufmerksam gemacht, daß<br />
lan<strong>des</strong>weit ca. 80 v. H. der Berechtigten neben UL zugleich Leistungen<br />
nach dem BSHG beziehen. Dabei schwankt allerdings dieser Anteil nach<br />
den Stichproben <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> je nach Ort und Lage der UVK zwischen<br />
36 v. H. und 86 v. H.<br />
Gerade in Zeiten knapper werdender Ressourcen ist dafür Sorge zu tragen,<br />
daß die Einnahmen und Ausgaben nach dem UVG so effizient wie<br />
möglich bewirtschaftet werden. Der <strong>LRH</strong> verkennt dabei nicht, daß den<br />
Kommunen auf der anderen Seite durch die Erstattung von Sozialhilfeleistungen<br />
aus UL <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> erhebliche Entlastungen zufließen.<br />
Diese könnten aber bei einer Zuordnung der UVK in die Sozialämter<br />
durch Einsparungen noch erheblich verbessert werden.