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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 127 - MAGS-Epl. 07<br />

für die Grundstücksgeschäfte <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes zuständigen BezR<br />

aufgrund fehlender Kenntnis nicht in Erwägung gezogen.<br />

Außer der unvollständigen und damit als Grundlage für Entscheidungen<br />

der Aufsichtsbehörden unbrauchbaren Liegenschaftsübersicht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes<br />

stellte der <strong>LRH</strong> die mangelnde Abstimmung zwischen der<br />

Liegenschaftsverwaltung, der Anlagenbuchhaltung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes<br />

und der Staatlichen Bauverwaltung fest.<br />

Der <strong>LRH</strong> hält es <strong>des</strong>halb im Zusammenhang mit dem Ankauf und insbesondere<br />

dem Verkauf von Liegenschaften <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes für geboten,<br />

unter Beteiligung aller hierfür verantwortlichen Stellen eine einheitliche<br />

und vollständige Übersicht über die Liegenschaften <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes<br />

zu erstellen.<br />

Nach Auskunft <strong>des</strong> Ministerium wurde mit den erforderlichen Arbeiten bereits<br />

begonnen.<br />

21.4 Fahrzeug- und Gerätebestand<br />

Die Kraftfahrzeuge und Geräte <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes sind im Anlagenverzeichnis<br />

der Buchhaltung unter dem Sachkonto “Fahrzeuge" aufgeführt.<br />

Außerdem führt die technische Abteilung entsprechende Listen. Bei den<br />

örtlichen Erhebungen hat das RPA den Bestand an Kraftfahrzeugen und<br />

Geräten durch Inaugenscheinnahme festgestellt und mit den Listen abgeglichen.<br />

Dabei ergaben sich Abweichungen zwischen den Aufzeichnungen der<br />

Buchhaltung und der Anzahl der tatsächlich vorhandenen Fahrzeuge sowie<br />

bei weiteren 38 Arbeitsgeräten. Zudem fehlte eine eindeutige Kenn-

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