1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...
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- 151 - MURL-Epl. 10<br />
liche Investitionen in der Landwirtschaft“ befaßt. Dieser Ausschuß, der<br />
aus Vertretern der Landwirte und der Bewilligungsbehörde gebildet wird,<br />
muß BVP und Investition einstimmig befürworten, damit der Zuwendungsantrag<br />
Erfolgsaussichten hat.<br />
Die abschließende Prüfung und Bescheidung <strong>des</strong> Förderantrags fällt in<br />
die alleinige Verantwortung <strong>des</strong> Direktors der Landwirtschaftskammer als<br />
Bewilligungsbehörde. Er hat in dieser Funktion - unabhängig von der vorangegangenen<br />
Antragsbearbeitung durch Betreuer, Berater und Gutachter<br />
- allein die Verantwortung für die richtlinienkonforme Zuwendungsbewilligung.<br />
24.3 Prüfungsfeststellung <strong>des</strong> <strong>LRH</strong><br />
24.3.1 Mängel der Antragsprüfung<br />
Der <strong>LRH</strong> hat den Eindruck gewonnen, daß die Bewilligungsbehörde häufig<br />
auf die Richtigkeit der Angaben im Förderantrag vertraut hat. In Fällen wie<br />
den nachfolgenden hätte die Bewilligungsbehörde erkennen können, daß<br />
die Zuwendungen nicht hätten bewilligt und gezahlt werden dürfen:<br />
• Ob Maßnahmen der grünlandbezogenen Tierhaltung gefördert werden<br />
durften, hing im Einzelfall davon ab, daß min<strong>des</strong>tens 50 v. H. der landwirtschaftlich<br />
genutzten Fläche <strong>des</strong> Betriebes Dauergrünland war. In<br />
typischen Ackerbauregionen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> waren angesichts der Höhe<br />
<strong>des</strong> nachzuweisenden Grünlandanteils Zweifel an den erklärten Flächenanteilen<br />
angebracht. Der <strong>LRH</strong> ist im Wege der Stichprobe Förderfällen<br />
aus einer Ackerbauregion nachgegangen und hat - anders als die<br />
Bewilligungsbehörde - von den ZE Nachweise zu den im BVP gemachten<br />
Flächenangaben erbeten. Häufig konnten ihm diese Nachweise<br />
nicht vorgelegt werden; die ZE beriefen sich darauf, daß von ihnen bei