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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 213 - Beratung<br />

der Stadt X also bei den zwei genannten Ausgabeblöcken Personal und<br />

Zinsen zu suchen, die im Einflußbereich der Stadt liegen.<br />

30.4 Schlußfolgerungen<br />

Der <strong>LRH</strong> ist der Ansicht, daß das Kennzahlensystem einschließlich der<br />

darauf aufbauenden Trendanalyse ein zusätzliches Instrument in der<br />

Hand der überörtlichen Finanzkontrolle gegenüber den Kommunen sein<br />

kann, um finanzielle Fehlentwicklungen bei einzelnen Gemeinden möglichst<br />

frühzeitig zu erkennen. Wenn dieses Instrument greift, kann die<br />

nachträgliche Kontrolle von Einzelfallentscheidungen der Kommunen, die<br />

nach den Feststellungen <strong>des</strong> oben erwähnten Gutachtens von 1994 bisher<br />

den Schwerpunkt der Tätigkeit der Gemeindeprüfung bildete, eventuell<br />

reduziert werden. Das könnte dazu beitragen, die Akzeptanz eines<br />

Frühwarnsystems der oben beschriebenen Art aus kommunaler Sicht zu<br />

erhöhen.<br />

Das Analysemodell <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> wurde dem Innenministerium und dem Finanzministerium<br />

zugeleitet. Das Innenministerium hat zugesagt, die Vorschläge<br />

in die Überlegungen zur Optimierung der überörtlichen Gemeindeprüfung<br />

einzubeziehen.

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