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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 7 - Leitsätze<br />

14 Verträge der Polizei mit Abschleppunternehmen<br />

Verträge der Polizei mit Abschleppunternehmen waren zumeist nicht<br />

ordnungsgemäß ausgeschrieben. Festgestellt wurden zudem von einem<br />

Mustervertrag <strong>des</strong> Innenministeriums abweichende Vertragsgestaltungen,<br />

die dem Ziel einer lan<strong>des</strong>weit einheitlichen Handhabung<br />

zuwiderliefen und zum Teil einzelnen Unternehmen Sonderkonditionen<br />

einräumten.<br />

15 Stellenbedarf der Lan<strong>des</strong>feuerwehrschule für die Aus- und<br />

Fortbildung<br />

Bei der Lan<strong>des</strong>feuerwehrschule, seit dem 1. März <strong>1998</strong> Institut der<br />

Feuerwehr, gab es keine Personalbedarfsberechnungen für den Ausund<br />

Fortbildungsbereich. Eine aufgrund der Prüfungsfeststellungen<br />

<strong>des</strong> <strong>LRH</strong> durchgeführte Berechnung <strong>des</strong> Innenministeriums kommt<br />

zu dem Ergebnis, daß 2 von 37 Stellen entbehrlich sind. Der <strong>LRH</strong><br />

sieht weiteres Einsparungspotential.<br />

16 Kostenausgleich in Staatsschutz-Strafsachen<br />

Bei der Abwicklung <strong>des</strong> Kostenausgleichs in Staatsschutz-<br />

Strafsachen sind Ansprüche <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> gegenüber dem Bund unvollständig<br />

oder verspätet realisiert worden. Die Prüfung führte zu<br />

zusätzlichen Zahlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>; allein im Haushaltsjahr 1997<br />

waren es mehr als 2,5 Mio. DM. Die aufgrund der Prüfung eingeleiteten<br />

organisatorischen Maßnahmen lassen erwarten, daß die Ansprüche<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> künftig ungeschmälert erfüllt werden.<br />

17 Ersatzschulfinanzierung<br />

Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hat bei einer Bezirksregierung unvertretbar<br />

hohe Arbeitsrückstände bei der Festsetzung der Lan<strong>des</strong>zuschüsse<br />

für Ersatzschulen festgestellt. Von den Schulträgern vorgelegte Abrechnungen<br />

waren z. T. über Jahre hinweg nicht abschließend geprüft,<br />

die Zuschüsse nicht endgültig festgesetzt und Abschlagszahlungen<br />

in Höhe von rd. 1,86 Mrd. DM nicht abgerechnet. Nach Schätzungen<br />

der Verwaltung werden Abschlagszahlungen in Höhe von rd.<br />

28 Mio. DM zurückzufordern sein. Durch die verspätete Geltendmachung<br />

sind erhebliche Verluste für das Land zu befürchten.

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