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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 202 - Beratung<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> bedarf es eines Systems einer fortlaufenden<br />

Beobachtung der allgemeinen Haushalts- und Finanzlage der einzelnen<br />

Gemeinden, das folgende Anforderungen erfüllen muß:<br />

• Es muß mit begrenztem Aufwand leistbar sein.<br />

• Es sollte auf vorhandene Daten zurückgreifen können.<br />

• Es sollte im Sinne eines Frühwarnsystems strategische Fehlentwicklungen<br />

bei einzelnen Gemeinden zuverlässig und rechtzeitig anzeigen.<br />

• Es sollte sich auf einige wenige aussagekräftige Grunddaten und ihre<br />

Entwicklung beschränken.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> würde diesen Grundanforderungen am besten<br />

ein Kennzahlensystem genügen, mit <strong>des</strong>sen Hilfe die jeweilige Kommune<br />

an ihren originären Einnahmen und zugleich am Verhalten <strong>des</strong> Durchschnitts<br />

der Kommunen ihrer Größenklasse gemessen werden kann.<br />

30.2 Das Kennzahlensystem<br />

Bei der Entwicklung eines Kennzahlensystems war zunächst an die bereits<br />

gebräuchlichen globalen Kriterien zur Beurteilung der Finanzlage einer<br />

Kommune zu denken. Das Kriterium der Gemeindeordnung, bei <strong>des</strong>sen<br />

Eintritt Maßnahmen zur Haushaltssicherung eingeleitet werden, ist<br />

der fehlende Haushaltsausgleich; vielfach erwähnt wird daneben als<br />

Kennzeichen finanzieller Leistungsfähigkeit die sogenannte Freie Spitze.<br />

Beide Kriterien sind jedoch durch die Kommune in weitem Umfang gestaltbar<br />

und erschienen daher für eine objektive Beurteilung nicht verläßlich<br />

genug.<br />

In Kenntnis der Tatsache, daß wegen der Komplexität der Kommunalfinanzen<br />

jedem möglichen Kennzahlensystem Einwendungen entgegengehalten<br />

werden können, hat der <strong>LRH</strong> dem Innenministerium vorgeschla-

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