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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 122 - MAGS-Epl. 07<br />

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales<br />

(Epl. 07)<br />

21 Prüfung eines Lan<strong>des</strong>betriebes<br />

Der <strong>LRH</strong> prüfte mit Unterstützung eines Rechnungsprüfungsamtes<br />

(RPA) einen Lan<strong>des</strong>betrieb. Im Zusammenhang mit der Veranschlagung<br />

und Gewährung von Zuschüssen wurden Verstöße gegen die<br />

Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und die<br />

Grundsätze der Haushaltsklarheit und –wahrheit festgestellt. U. a.<br />

wurde der Liquiditätsbedarf <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes unzutreffend ermittelt.<br />

Anhand der Berechnungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes waren weder das<br />

Ministerium noch die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde in der<br />

Lage, sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Mit Hilfe der vom<br />

<strong>LRH</strong> angeregten – verbesserten – Ermittlung <strong>des</strong> Liquiditätsbedarfs<br />

sowie ordnungsgemäß erstellter Aufzeichnungen läßt sich für die<br />

Zukunft die Gefahr von Fehlentscheidungen erheblich vermindern.<br />

Dem Lan<strong>des</strong>betrieb zur Verfügung gestellte Haushaltsmittel wurden<br />

zum Teil zweckwidrig verwendet.<br />

Das Liegenschaftsvermögen sowie der Fahrzeug- und Gerätebestand<br />

waren nicht ordnungsgemäß erfaßt.<br />

21.1 Liquiditätszuschuß<br />

Der Lan<strong>des</strong>betrieb errechnete für 1997 eine Unterdeckung an liquiden Mitteln.<br />

In einer der Bezirksregierung (BezR) vorgelegten Liquiditätsvorschau

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