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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 195 - Allgemeine<br />

Finanzverwaltung<br />

Epl. 20<br />

Die Feststellungen <strong>des</strong> Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes sind im<br />

Verhältnis zur Bezirksregierung und den betroffenen Gemeinden unstreitig.<br />

Der Schriftwechsel mit der Bezirksregierung ist aber noch nicht abgeschlossen.<br />

Nach dem einschlägigen Runderlaß von IM und FM sind die<br />

zuviel gezahlten Beträge an das Land zu erstatten. Dies soll durch Verrechnung<br />

mit den Schülerfahrkosten für das Jahr <strong>1998</strong> geschehen.

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