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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 212 - Beratung<br />

Bei der Finanzlastquote der Stadt X ist für das Jahr 1993 eine wesentlich<br />

stärkere Steigerung festzustellen als bei derjenigen der Größenklasse. Es<br />

bedarf der Klärung, ob und inwieweit eine von der Stadt jedenfalls nicht<br />

unmittelbar beeinflußbare Anhebung der Kreisumlage zugrunde liegt.<br />

9,00<br />

Zinslastquote<br />

Stadt X<br />

Stadt Y<br />

Größenklasse<br />

7,00<br />

in v. H.<br />

5,00<br />

3,00<br />

1,00<br />

1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995<br />

Die Zinslastquote für die Stadt X liegt ab dem Jahr 1992 über der Quote<br />

der Größenklasse.<br />

Generell läßt sich sagen, daß die Finanzen der Stadt Y auf absehbare<br />

Zeit kein Problemfall für die finanzielle Kommunalaufsicht werden, während<br />

bei der Stadt X die Personallast und die Zinslast über dem Durchschnitt<br />

der Größenklasse liegen. Die Unterschiede zwischen beiden Städten<br />

sind - bei in der Mehrzahl der Jahre etwa gleich hohen Einnahmen pro<br />

Einwohner - nicht ausschließlich einnahmebedingt. Der Überschuß der<br />

bereinigten Ausgaben über die bereinigten Einnahmen <strong>des</strong> Verwaltungshaushalts<br />

ist bei der Stadt X auch nicht etwa durch überproportional steigende<br />

Zuweisungen an die eigenen Bürger einschließlich der Sozialausgaben<br />

verursacht; hier liegt der Entwicklungstrend zuletzt eher unter dem<br />

Größendurchschnitt. Ansatzpunkte zur Verringerung <strong>des</strong> Defizits sind bei

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