1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...
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- 47 - Stellenabbau<br />
Nach den Prüfungserfahrungen <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> hätte die Hochschule bei entsprechenden<br />
Bemühungen Lan<strong>des</strong>personal aus Bereichen, die mit kw-<br />
Vermerken belastet sind, einstellen können.<br />
Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung hat hierzu ausgeführt, die<br />
Durchführung der vorgeschriebenen Prüfung, Stelleninhaber aus kwbelasteten<br />
Verwaltungen bei freien Stellen zu berücksichtigen, habe lan<strong>des</strong>weit<br />
zu Problemen geführt. Hauptgrund sei das fehlende zentrale Ausschreibungsorgan.<br />
Inzwischen würden Vorschläge für eine lan<strong>des</strong>weite<br />
Stellenbörse ausgearbeitet. Erst wenn dieses Verfahren eingeführt sei,<br />
würden die Unsicherheiten der Hochschulen und aller übrigen Lan<strong>des</strong>einrichtungen<br />
behoben.<br />
8.4.4 Polizeiverwaltung<br />
Auch bei seinen Erhebungen im Bereich der Polizei konnte der <strong>LRH</strong> keine<br />
Besetzungen von Stellen mit Bediensteten aus Verwaltungen feststellen,<br />
die mit kw-Vermerken belastet sind. Im untersuchten Zeitraum wurden insgesamt<br />
37 externe Einstellungen, u. a. von Kraftfahrern, Schreib- und Verwaltungskräften,<br />
Hausarbeitern und Hausmeistern ermittelt, bei denen die<br />
Besetzung gegebenenfalls mit einem Stelleninhaber aus einem kwbelasteten<br />
Bereich hätte erfolgen können.<br />
In diesem Zusammenhang hat der <strong>LRH</strong> festgestellt, daß über 200 Kräfte<br />
<strong>des</strong> Katastrophenschutzes, deren Dienststellen aufgelöst worden waren,<br />
seit 1994 im Geschäftsbereich <strong>des</strong> Innenministeriums untergebracht worden<br />
waren. Das Innenministerium hatte gegenüber seinen nachgeordneten<br />
Behörden angeordnet, Kräfte <strong>des</strong> Katastrophenschutzes vorrangig zu ü-<br />
bernehmen. Stellenbesetzungen von außen durften nur mit Zustimmung<br />
<strong>des</strong> Ministeriums erfolgen.