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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 62 - Lan<strong>des</strong>kassen<br />

11.4 Schlußfolgerungen<br />

11.4.1 Generelle Überlegungen<br />

Die Geschäfte der Kassen sind - bei Anerkennung aller Unterschiede -<br />

vergleichsweise homogen. Sie unterliegen einem einheitlichen Regelwerk<br />

und umschließen eine verhältnismäßig geringe Anzahl von Produkttypen.<br />

Vor diesem Hintergrund fällt auf, daß die Maxima und die Minima der Produktstückkosten<br />

im Vergleich der Kassen untereinander in einem Verhältnis<br />

von 30:1, bei anderen Produkten von 15:1 stehen. Das mag daran liegen,<br />

daß die Kassen bis zur Untersuchung durch den <strong>LRH</strong> nicht mit einem<br />

einheitlichen, an den Produktkosten orientierten Maßstab gemessen worden<br />

sind.<br />

Ziel einer längerfristigen betriebswirtschaftlichen Steuerung muß es sein,<br />

die Kosten der Vergleichskassen möglichst nahe an die Stückkosten der<br />

kostengünstigsten Kasse <strong>des</strong> jeweiligen Produkttyps heranzuführen. Dies<br />

bedingt eine Analyse der Kostenabweichungen und deren Behebung, soweit<br />

dies möglich ist.<br />

Das FM wird veranlassen, daß die in der Untersuchung erfaßten Kassen<br />

über das Jahr <strong>1998</strong> hinweg laufend die Produktmengen erfassen und festhalten,<br />

wieviel Personal für das einzelne Produkt eingesetzt worden ist.<br />

Auf Basis dieser Daten sollte es nach Ansicht <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> dann möglich sein,<br />

die notwendigen Anpassungsschritte zu veranlassen.<br />

Daß bei Ausrichtung der Kassen an den Erstellungskosten <strong>des</strong> jeweiligen<br />

Kostenführers erhebliche Kostensenkungen möglich sind, kann ein Beispiel<br />

zeigen:

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