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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 51 -<br />

Fahrdienste<br />

Im Zuge der Püfung haben die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter im<br />

Auftrag <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> bei verschiedenen Behörden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> folgende Daten<br />

für das Jahr 1996 erhoben:<br />

- Anschaffungskosten der Fahrzeuge,<br />

- Kraftstoffkosten,<br />

- sonstige Betriebskosten,<br />

- Kosten <strong>des</strong> Berufskraftfahrers,<br />

- gefahrene Kilometer je Fahrzeug.<br />

Ausgehend von diesen Werten haben die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter<br />

die durchschnittlichen Kosten je gefahrenem Kilometer ermittelt,<br />

wobei die Anschaffungskosten der Fahrzeuge auf einen Abschreibungszeitraum<br />

von fünf Jahren aufgeteilt wurden. Für die Personalkosten<br />

eines Berufskraftfahrers wurden die Kostensätze <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers<br />

<strong>des</strong> Innern für Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Stand: 1996) zugrunde<br />

gelegt. Die Kosten <strong>des</strong> Berufskraftfahrers machen rd. 70 v. H. der Gesamtkosten<br />

aus.<br />

Die ermittelten Durchschnittskosten je gefahrenem Kilometer bei den untersuchten<br />

Behörden lagen - im wesentlichen abhängig von der Anzahl<br />

der gefahrenen Kilometer - in einer Bandbreite zwischen 2,89 DM und<br />

5,05 DM.<br />

Dem stehen folgende Kosten je Kilometer bei der Nutzung anderer Beförderungsmittel<br />

gegenüber:

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