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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 203 - Beratung<br />

gen, ein Kennzahlensystem auf der Basis <strong>des</strong> Verhältnisses der bereinigten<br />

Einnahmen zu den bereinigten Ausgaben <strong>des</strong> Verwaltungshaushalts<br />

(zuzüglich der im Vermögenshaushalt veranschlagten ordentlichen Tilgungen)<br />

1 zugrunde zu legen und die Trends einiger wichtiger Ausgabenblöcke<br />

im Verhältnis zu den Einnahmen zu beobachten.<br />

Ausgangsbasis <strong>des</strong> vom <strong>LRH</strong> vorgeschlagenen Systems sind die Gesamteinnahmen<br />

und die Gesamtausgaben <strong>des</strong> Verwaltungshaushalts, die<br />

anschließend entsprechend der gebräuchlichen Verfahrensweise <strong>des</strong> LDS<br />

bereinigt werden. Im Wege der Bereinigung werden - um nur die wichtigsten<br />

Positionen zu nennen - von den Einnahmen einer Kommune die Einnahmen<br />

aus internen Verrechnungen, inneren Darlehen, die kalkulatorischen<br />

Einnahmen und die Zuführungen vom Vermögenshaushalt abgesetzt.<br />

Entsprechend wird die Ausgabenseite u. a. um die haushaltstechnischen<br />

Ausgaben für interne Verrechnungen, kalkulatorische Kosten, Zinsen<br />

für innere Darlehen und die Zuführung zum Vermögenshaushalt verringert.<br />

Von dieser Ausgangsbasis aus werden - so sieht es der Vorschlag<br />

<strong>des</strong> <strong>LRH</strong> vor - folgende Kennzahlen gebildet:<br />

a) Zunächst als globale Kennzahl das Verhältnis aller bereinigten Ausgaben<br />

<strong>des</strong> Verwaltungshaushalts zu den bereinigten Einnahmen <strong>des</strong><br />

Verwaltungshaushalts,<br />

b) sodann als Einzelkennzahlen das jeweilige Verhältnis bestimmter Bereiche<br />

der bereinigten Ausgaben zu den bereinigten Einnahmen <strong>des</strong><br />

Verwaltungshaushalts, und zwar<br />

• die Personallastquote (Personalausgaben zu Einnahmen),<br />

• die Sachlastquote (sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand zu<br />

Einnahmen),<br />

1<br />

Im folgenden der Einfachheit halber meist als „bereinigte Ausgaben <strong>des</strong> Verwaltungshaushalts“ bezeichnet.

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