1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...
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- 99 - MWF-Epl. 06<br />
18.3 Würdigung der Feststellungen<br />
Der <strong>LRH</strong> hat den geprüften Universitäten mitgeteilt, daß ihre Praxis der<br />
Gewährung von Forschungsfreisemestern und <strong>des</strong> Ausgleichs der dabei<br />
entstehenden Ausfälle im Lehrangebot nach seiner Überzeugung die ordnungsgemäße<br />
Vertretung <strong>des</strong> Faches in der Lehre in vielen Fällen nicht<br />
sicherstelle. Deshalb bedürfe die Behandlung dieses Aufgabenfel<strong>des</strong> einer<br />
eingehenden Überprüfung und nachhaltigen Verbesserung.<br />
Das gelte zunächst für die Anträge auf Gewährung von Forschungsfreisemestern.<br />
Schon im Interesse der Studierenden sei es erforderlich, künftig<br />
konsequent darauf zu achten, daß zur Wahrung der Vollständigkeit <strong>des</strong><br />
Lehrangebots in jedem Falle die vertretungsweise wahrzunehmenden<br />
Lehraufgaben nachprüfbar festgelegt würden. Ebenso seien Angaben<br />
darüber erforderlich, wie im einzelnen der Ausgleich der durch die<br />
Freistellung entstehenden Ausfälle im Lehrangebot erfolgen solle.<br />
Zweckmäßigerweise sollten in diesem Zusammenhang die Professoren<br />
und die von ihnen vertretungsweise übernommenen Lehrveranstaltungen<br />
benannt werden. Schließlich sei es zur fundierten Beurteilung der<br />
Genehmigungsvoraussetzungen notwendig, daß sich aus den<br />
Antragsunterlagen ergäbe, ob und in welchem Umfang die Lehrenden die<br />
übernommenen Lehrveranstaltungen über das ihnen ohnehin obliegende<br />
eigene Lehrdeputat hinaus erbrächten.<br />
Auch bedürften die Anträge in jedem Falle eines inhaltlich begründeten<br />
Votums der zuständigen Dekane dazu, wie sich die Freistellung auf das<br />
Lehrangebot auswirke, für <strong>des</strong>sen Vollständigkeit die Dekane gemäß § 27<br />
Abs. 1 UG verantwortlich seien. Dieser Verantwortung würden die Dekane<br />
nicht gerecht, wenn sie die Antragsunterlagen allenfalls mit einer allgemein<br />
formulierten Befürwortung an die Hochschulleitung weiterreichten.