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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 99 - MWF-Epl. 06<br />

18.3 Würdigung der Feststellungen<br />

Der <strong>LRH</strong> hat den geprüften Universitäten mitgeteilt, daß ihre Praxis der<br />

Gewährung von Forschungsfreisemestern und <strong>des</strong> Ausgleichs der dabei<br />

entstehenden Ausfälle im Lehrangebot nach seiner Überzeugung die ordnungsgemäße<br />

Vertretung <strong>des</strong> Faches in der Lehre in vielen Fällen nicht<br />

sicherstelle. Deshalb bedürfe die Behandlung dieses Aufgabenfel<strong>des</strong> einer<br />

eingehenden Überprüfung und nachhaltigen Verbesserung.<br />

Das gelte zunächst für die Anträge auf Gewährung von Forschungsfreisemestern.<br />

Schon im Interesse der Studierenden sei es erforderlich, künftig<br />

konsequent darauf zu achten, daß zur Wahrung der Vollständigkeit <strong>des</strong><br />

Lehrangebots in jedem Falle die vertretungsweise wahrzunehmenden<br />

Lehraufgaben nachprüfbar festgelegt würden. Ebenso seien Angaben<br />

darüber erforderlich, wie im einzelnen der Ausgleich der durch die<br />

Freistellung entstehenden Ausfälle im Lehrangebot erfolgen solle.<br />

Zweckmäßigerweise sollten in diesem Zusammenhang die Professoren<br />

und die von ihnen vertretungsweise übernommenen Lehrveranstaltungen<br />

benannt werden. Schließlich sei es zur fundierten Beurteilung der<br />

Genehmigungsvoraussetzungen notwendig, daß sich aus den<br />

Antragsunterlagen ergäbe, ob und in welchem Umfang die Lehrenden die<br />

übernommenen Lehrveranstaltungen über das ihnen ohnehin obliegende<br />

eigene Lehrdeputat hinaus erbrächten.<br />

Auch bedürften die Anträge in jedem Falle eines inhaltlich begründeten<br />

Votums der zuständigen Dekane dazu, wie sich die Freistellung auf das<br />

Lehrangebot auswirke, für <strong>des</strong>sen Vollständigkeit die Dekane gemäß § 27<br />

Abs. 1 UG verantwortlich seien. Dieser Verantwortung würden die Dekane<br />

nicht gerecht, wenn sie die Antragsunterlagen allenfalls mit einer allgemein<br />

formulierten Befürwortung an die Hochschulleitung weiterreichten.

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