1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...
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- 123 - MAGS-Epl. 07<br />
prognostizierte er ab Juni 1997 einen “finanziellen Engpaß"; der höchste<br />
Liquiditätsbedarf wurde zum 15.11.1997 mit 4,614 Mio. DM erwartet.<br />
Die BezR meldete dem Ministerium als oberster Aufsichtsbehörde den<br />
genannten Bedarf, der in dieser Höhe in den Nachtragshaushalt 1997 eingestellt<br />
wurde. Gleichzeitig wies sie den Lan<strong>des</strong>betrieb an, “alle notwendigen<br />
Maßnahmen zu ergreifen, um den prognostizierten finanziellen Engpaß<br />
zeitlich zu verschieben". Die Aufsichtsbehörden prüften, soweit erkennbar,<br />
die Angaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes nicht kritisch nach.<br />
Der Lan<strong>des</strong>betrieb forderte zunächst keine Mittel an, sondern ging in der<br />
nächsten Liquiditätsvorschau von einem Zuschußbedarf i. H. v. ca.<br />
1,5 Mio. DM in der Zeit von Oktober bis November 1997 aus. Mit einer<br />
weiteren Liquiditätsvorschau sollte schließlich am 22.10.1997 ein Zuschuß<br />
von 2 Mio. DM angefordert werden.<br />
Bei der Überprüfung <strong>des</strong> Vorgangs durch den <strong>LRH</strong> stellte sich heraus, daß<br />
der Lan<strong>des</strong>betrieb am 20.10.1997 über Bank- und Kassenbestände von<br />
ca. 5,3 Mio. DM verfügte, von denen sich rd. 2,9 Mio. DM auf Festgeldkonten<br />
befanden.<br />
Die Ermittlung eines tatsächlich nicht vorhandenen Zuschußbedarfs geht<br />
nach den Erkenntnissen <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> im wesentlichen auf die unzutreffende<br />
Methode der Liquiditätsberechnung zurück. Den aus der Buchführung<br />
entnommenen Monatszahlen der liquiden Mittel wurde keine aktuell<br />
durchgeführte erneute Berechnung der zu erwartenden Einnahmen und<br />
Ausgaben gegenübergestellt. Vielmehr wurden die in der Jahresplanung<br />
ermittelten Werte, abzüglich der bereits erzielten Einnahmen und der getätigten<br />
Ausgaben, unverändert übernommen und auf den Berechnungszeitraum<br />
verteilt. Hierdurch flossen die aufgrund der o. g. Anweisung der<br />
BezR bereits erzielten Einsparungen bei den Ausgaben nicht in die Liquiditätsplanung<br />
ein. So wurden bis September 1997 in den Positionen