19.01.2015 Aufrufe

1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 191 - Allgemeine<br />

Finanzverwaltung<br />

Epl. 20<br />

Auf jeden Fall sollte eine Absprache mit der Lohnsteuer-Außenprüfungsstelle<br />

erfolgen, bevor in Fällen mit ermäßigt zu besteuernden Einkünften<br />

endgültig veranlagt wird. Ansonsten ergeben sich Probleme hinsichtlich einer<br />

Haftungsinanspruchnahme <strong>des</strong> Arbeitgebers (Akzessorietät <strong>des</strong> Haftungsanspruchs)<br />

und eventuell hinsichtlich der Änderungsmöglichkeit der<br />

Steuerfestsetzung gegenüber dem Steuerpflichtigen.<br />

Überdies erscheint es dem <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> notwendig, daß die maßgeblichen<br />

Unterlagen, die dem Lohnsteuer-Außenprüfer im Rahmen seiner<br />

Prüfung vorliegen, zumin<strong>des</strong>t in Kopie der Veranlagungsstelle zugeleitet<br />

werden, damit eine doppelte Sachverhaltsermittlung vermieden wird.<br />

Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hält nach alledem organisatorische Maßnahmen<br />

zur Sicherstellung <strong>des</strong> Informationsaustausches sowie zur Gewährleistung<br />

der intensiven Bearbeitung wenigstens durch eine Stelle <strong>des</strong> Finanzamts<br />

für erforderlich.<br />

27.5 Stellungnahme <strong>des</strong> Finanzministeriums<br />

Das Finanzministerium hat mit Schreiben vom 10.02.<strong>1998</strong> mitgeteilt, daß<br />

es die Bearbeitung von Abfindungsfällen mit erheblicher steuerlicher Auswirkung<br />

durch organisatorische Maßnahmen zu verbessern beabsichtige.<br />

Diesbezüglich werde zur Zeit erwogen, im Zuge der anstehenden Überarbeitung<br />

der EB-FAGO in Zusammenarbeit mit den Oberfinanzdirektionen<br />

Abfindungsfälle ab einer noch festzulegenden Größenordnung als intensiv<br />

zu bearbeiten<strong>des</strong> Prüffeld auszuweisen. Eine solche Maßnahme würde<br />

nach der derzeitigen Konzeption der Qualitätssicherung gleichzeitig eine<br />

Kontrolle der Arbeitsergebnisse durch den Qualitätssicherer gewährleisten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!