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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 197 - Beratung<br />

nehmen, so kann er dies nur auf der Basis verläßlicher Informationen darüber,<br />

welche Positionen dieses bedeutsamen Ausgabenblocks dem Grunde<br />

oder der Höhe nach der Umgestaltung durch Entscheidungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

zugänglich und welche dem Land durch übergeordnete Ebenen, also<br />

den Bund und die Europäische Union, vorgegeben sind. Vor diesem Hintergrund<br />

hat der <strong>LRH</strong> die Gestaltbarkeit der Transferausgaben <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> durch die Lan<strong>des</strong>organe untersucht.<br />

29.2 Vorgehensweise<br />

Der <strong>LRH</strong> hat seiner Untersuchung die Ansätze <strong>des</strong> Haushaltsplans 1997<br />

für folgende Bereiche zugrunde gelegt:<br />

Allgemeine Finanzzuweisungen an öffentlichen Bereich<br />

(Obergruppe 61)<br />

Sonstige Erstattungen an öffentlichen Bereich<br />

(Obergruppe 64)<br />

Sonstige Zuweisungen an öffentlichen Bereich<br />

(Obergruppe 65)<br />

Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche<br />

(Obergruppe 66)<br />

Erstattungen an sonstige Bereiche<br />

(Obergruppe 67)<br />

Sonstige Zuschüsse an sonstige Bereiche<br />

(Obergruppe 68)<br />

Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen<br />

(Obergruppe 69)<br />

Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich<br />

(Obergruppe 88)<br />

Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche<br />

(Obergruppe 89)

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