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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 164 -<br />

MSKS-Epl. 15<br />

Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport<br />

(Epl. 15)<br />

26 Budgetierung von Zuwendungen für Maßnahmen der Stadterneuerung<br />

und <strong>des</strong> Straßenverkehrs<br />

Bei der Prüfung von Stadterneuerungsmaßnahmen hatte der <strong>LRH</strong> Defizite<br />

bei den Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren<br />

festgestellt.<br />

Die Prüfungsergebnisse waren Anlaß, Möglichkeiten für eine Vereinfachung<br />

der Förderverfahren aufzuzeigen. Entsprechend den Anregungen<br />

<strong>des</strong> <strong>LRH</strong> zur Neufassung der Förderrichtlinien Stadterneuerung<br />

und Stadtverkehr, die seit dem 01.01.<strong>1998</strong> in Kraft sind, werden<br />

Maßnahmen der Stadterneuerung und bestimmte Fördergegenstände<br />

<strong>des</strong> Stadtverkehrs vorrangig mit Festbeträgen gefördert. Für einzelne<br />

Fördergegenstände sind feste Pauschalen vorgesehen. Das Verwendungsnachweisverfahren<br />

wurde der Festbetragsförderung angepaßt.<br />

26.1 Fördergrundlagen<br />

Das Land förderte mit einem jährlichen hohen Aufwand Maßnahmen der<br />

Stadterneuerung auf der Grundlage von Richtlinien, die im Laufe der Jahre<br />

mehrfach fortgeschrieben wurden. Der Ansatz für 1997 betrug rd.<br />

390 Mio. DM. Ziele der Förderung sind vor allem die Verbesserung der<br />

Lebensbedingungen in den Innenstädten durch Erneuerung der Infrastruktur<br />

und Sanierung erhaltenswerter Bausubstanz, Sicherung <strong>des</strong> Standortes<br />

NW durch die Aufbereitung und Erschließung gewerblicher Bauflächen<br />

sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen. Gegenstand der Förderung sind

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