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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 83 - IM-Epl. 03<br />

vornherein zwei Stellen bei der Berechnung <strong>des</strong> Personalbedarfs auszuklammern.<br />

Auf diese Bedenken hin hat das Ministerium die Lan<strong>des</strong>feuerwehrschule<br />

zwar zwischenzeitlich angewiesen, künftig Abordnungen in dem vorgesehenen<br />

Umfang vorzunehmen. Angesichts der bisherigen Praxis bei<br />

der Lan<strong>des</strong>feuerwehrschule hält es der <strong>LRH</strong> aber für erforderlich, seitens<br />

<strong>des</strong> Ministeriums zu überwachen, ob die Abordnungen tatsächlich<br />

im vorgesehenen Umfang vollzogen werden, und ggf. mit Stellenkürzungen<br />

zu reagieren.<br />

• Schließlich sieht der <strong>LRH</strong> auch weiterhin kritisch, daß für die dem stellvertretenden<br />

Leiter <strong>des</strong> Lehrbereichs 1 obliegenden Organisationsaufgaben<br />

eine Ermäßigung in Höhe eines vollen Unterrichtsdeputats angesetzt<br />

wurde. Diese Aufgaben ließen sich - was auch das Ministerium<br />

grundsätzlich anerkennt - zumin<strong>des</strong>t teilweise auf die Verwaltung der<br />

Lan<strong>des</strong>feuerwehrschule verlagern. Hier ist das Ministerium gebeten<br />

worden, konkret festzustellen, inwieweit es der Ermäßigung noch bedarf,<br />

wenn die Aufgaben in größtmöglichem Umfang auf die Verwaltung<br />

übertragen werden.<br />

Der Schriftwechsel mit dem Innenministerium dauert an.

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