1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...
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- 126 - MAGS-Epl. 07<br />
Das Ministerium hat zugesagt, künftig von der pauschalen Mittelzuweisung<br />
abzugehen. Ferner hat das Ministerium Maßnahmen zur Sicherstellung<br />
der zweckentsprechenden Mittelverwendung eingeleitet.<br />
21.3 Liegenschaften<br />
Zu dem Lan<strong>des</strong>betrieb gehören umfangreiche Liegenschaften.<br />
Diese sind nicht nur in der Anlagenbuchhaltung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes,<br />
sondern auch in mehreren Liegenschaftsverzeichnissen erfaßt.<br />
Die Aufsichtsbehörden befassen sich, u. a. angeregt durch eine bei dem<br />
Lan<strong>des</strong>betrieb durchgeführte Organisationsuntersuchung, mit der Prüfung<br />
<strong>des</strong> Liegenschaftsbestan<strong>des</strong>. Ziel dieser Prüfung ist die Reduzierung <strong>des</strong><br />
Liegenschaftsbestan<strong>des</strong> auf das für den Geschäftsbetrieb notwendige<br />
Maß. Zu diesem Zweck hatte der Lan<strong>des</strong>betrieb dem Ministerium zum<br />
Haushaltsvoranschlag 1997 eine Liegenschaftsliste vorgelegt.<br />
Ein Vergleich all dieser Verzeichnisse ergab in 28 Fällen z. T. erhebliche<br />
Abweichungen. Allein bei der Festsetzung der Neubauwerte der Objekte<br />
wichen die Aufzeichnungen bei einem Gesamtneubauwert von etwa<br />
139 Mio. DM um mehr als 6,3 Mio. DM voneinander ab.<br />
Auf Veranlassung <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> fand eine Begehung sämtlicher Liegenschaften<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes statt. Die Begehung führte u. a. zu der Feststellung,<br />
daß ein vom Lan<strong>des</strong>betrieb derzeit als Deponie für Grünabfälle genutztes<br />
5.624 m² großes Grundstück der BezR nach Lage und Nutzung<br />
unbekannt war. Diese Feststellung ist <strong>des</strong>halb von Bedeutung, weil 1993<br />
für die Verlagerung von Teilen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes ein 4.480 m² großes<br />
Grundstück zum Kaufpreis von rd. 910 TDM erworben wurde. Eine Verwendung<br />
<strong>des</strong> größeren, bereits vorhandenen Grundstücks wurde von der