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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 204 - Beratung<br />

• die Zuweisungslastquote (nichtinvestive Zuweisungen und Zuschüsse<br />

der Gemeinde zu Einnahmen ),<br />

• die Zinslastquote (Zinsausgaben zu Einnahmen) und<br />

• die Finanzlastquote (im wesentlichen die Kreisumlage zu Einnahmen)<br />

- nur bei kreisangehörigen Kommunen.<br />

Um bei der Berechnung der jeweiligen Kennzahl die üblichen jährlichen<br />

Schwankungen zu neutralisieren, sollte der jeweilige Einzelwert aus dem<br />

Mittel der Werte <strong>des</strong> betroffenen Jahres und der zwei vorangegangenen<br />

Jahre abgeleitet werden.<br />

Die Zeitreihen der so ermittelten Kennzahlen sollten grafisch aufbereitet<br />

werden, um die Anschaulichkeit für die Analyse zu erhöhen.<br />

Ein Vorteil der Methode <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> besteht u. a. darin, daß nicht, wie sonst<br />

vielfach bei Kennzahlen üblich, Ausgaben zu anderen Ausgaben, z. B.<br />

den Gesamtausgaben, in Beziehung gesetzt, sondern daß sie auf die<br />

Einnahmen bezogen werden. Während die Bezugsgröße Ausgaben signalisiert,<br />

was eine Gemeinde sich effektiv leistet, zeigt der Bezugsrahmen<br />

Einnahmen eher an, was sie sich wirklich leisten kann.<br />

Außerdem wird ein gleitender Mehrjahresdurchschnitt betrachtet. Das bewahrt<br />

Beobachter und Kommunen davor, daß bereits einmalige „Ausreißer“<br />

Reaktionen auslösen.<br />

Dem <strong>LRH</strong> ist bewußt, welche wichtige Rolle bei der Diskussion um den<br />

Zustand der Kommunalfinanzen die Entwicklung der Sozialhilfeausgaben<br />

spielt. Natürlich muß bei der Einschätzung der Frage, welche haushaltswirtschaftlichen<br />

Gestaltungsmöglichkeiten eine Gemeinde noch hat, der<br />

Entwicklungsgang der gesetzesgebundenen Sozialhilfeausgaben mit berücksichtigt<br />

werden. Der <strong>LRH</strong> hat aber davon abgesehen, einen Vorschlag<br />

zur Definition einer Sozialhilfekennzahl zu machen, weil die Veranschla-

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