1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...
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- 81 - IM-Epl. 03<br />
15.2 Das Innenministerium, das der Berechnung der Lan<strong>des</strong>feuerwehrschule<br />
zunächst grundsätzlich zugestimmt hatte, erstellte daraufhin Anfang 1997<br />
eine detaillierte Stellenbedarfsberechnung und kam zu dem Ergebnis, daß<br />
ein Überhang von rechnerisch 1,6 Stellen bestehe. Im Haushaltsplan<br />
<strong>1998</strong> wurden 2 Stellen der Besoldungsgruppe A 11 mit kw-Vermerken<br />
versehen. Den Stellenbedarf der Lan<strong>des</strong>feuerwehrschule hatte das Innenministerium<br />
in Anlehnung an ein Gutachten ermittelt, das ein Beratungsunternehmen<br />
zur Berechnung <strong>des</strong> Personalbedarfs bei den drei internen<br />
Fachhochschulen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für Finanzen, öffentliche Verwaltung<br />
und Rechtspflege erstattet hatte.<br />
Die Ergebnisse dieses Gutachtens sind nach Auffassung <strong>des</strong> Ministeriums<br />
auf den Lehrbereich 1, der vorwiegend mit der Aus- und Fortbildung<br />
<strong>des</strong> höheren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes befaßt ist,<br />
wegen der im Prinzip gleichartigen Organisationsform und Aufgabenstellung<br />
übertragbar und zwar sowohl hinsichtlich der dort zugrunde gelegten<br />
jährlichen Regellehrverpflichtung von 684 Unterrichtsstunden<br />
(18 Wochenstunden x 38 Wochen) als auch hinsichtlich der Berücksichtigung<br />
von Ermäßigungs-, Anrechnungs- und Prüfungstatbeständen. Für<br />
den Lehrbereich 2, in dem vornehmlich die übrigen Führungskräfte ausgebildet<br />
werden, werde demgegenüber - weil dieser eher mit einer Fachschule<br />
vergleichbar sei - trotz grundsätzlich gleicher Qualifikation der<br />
Lehrkräfte von einer höheren jährlichen Unterrichtsverpflichtung von<br />
912 Stunden (24 Wochenstunden x 38 Wochen) ausgegangen. Im übrigen<br />
müßten aber für den Lehrbereich 2 die gleichen Maßstäbe gelten wie<br />
beim Lehrbereich 1.<br />
15.3 Der <strong>LRH</strong> hat das vom Innenministerium angewandte Verfahren nicht<br />
grundsätzlich in Frage gestellt; damit ist nunmehr eine Basis geschaffen,<br />
auf der sich der Personalbedarf der Lan<strong>des</strong>feuerwehrschule weitgehend<br />
anhand objektiv nachvollziehbarer Kriterien ermitteln läßt. Der <strong>LRH</strong> hat