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1998 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 81 - IM-Epl. 03<br />

15.2 Das Innenministerium, das der Berechnung der Lan<strong>des</strong>feuerwehrschule<br />

zunächst grundsätzlich zugestimmt hatte, erstellte daraufhin Anfang 1997<br />

eine detaillierte Stellenbedarfsberechnung und kam zu dem Ergebnis, daß<br />

ein Überhang von rechnerisch 1,6 Stellen bestehe. Im Haushaltsplan<br />

<strong>1998</strong> wurden 2 Stellen der Besoldungsgruppe A 11 mit kw-Vermerken<br />

versehen. Den Stellenbedarf der Lan<strong>des</strong>feuerwehrschule hatte das Innenministerium<br />

in Anlehnung an ein Gutachten ermittelt, das ein Beratungsunternehmen<br />

zur Berechnung <strong>des</strong> Personalbedarfs bei den drei internen<br />

Fachhochschulen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für Finanzen, öffentliche Verwaltung<br />

und Rechtspflege erstattet hatte.<br />

Die Ergebnisse dieses Gutachtens sind nach Auffassung <strong>des</strong> Ministeriums<br />

auf den Lehrbereich 1, der vorwiegend mit der Aus- und Fortbildung<br />

<strong>des</strong> höheren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes befaßt ist,<br />

wegen der im Prinzip gleichartigen Organisationsform und Aufgabenstellung<br />

übertragbar und zwar sowohl hinsichtlich der dort zugrunde gelegten<br />

jährlichen Regellehrverpflichtung von 684 Unterrichtsstunden<br />

(18 Wochenstunden x 38 Wochen) als auch hinsichtlich der Berücksichtigung<br />

von Ermäßigungs-, Anrechnungs- und Prüfungstatbeständen. Für<br />

den Lehrbereich 2, in dem vornehmlich die übrigen Führungskräfte ausgebildet<br />

werden, werde demgegenüber - weil dieser eher mit einer Fachschule<br />

vergleichbar sei - trotz grundsätzlich gleicher Qualifikation der<br />

Lehrkräfte von einer höheren jährlichen Unterrichtsverpflichtung von<br />

912 Stunden (24 Wochenstunden x 38 Wochen) ausgegangen. Im übrigen<br />

müßten aber für den Lehrbereich 2 die gleichen Maßstäbe gelten wie<br />

beim Lehrbereich 1.<br />

15.3 Der <strong>LRH</strong> hat das vom Innenministerium angewandte Verfahren nicht<br />

grundsätzlich in Frage gestellt; damit ist nunmehr eine Basis geschaffen,<br />

auf der sich der Personalbedarf der Lan<strong>des</strong>feuerwehrschule weitgehend<br />

anhand objektiv nachvollziehbarer Kriterien ermitteln läßt. Der <strong>LRH</strong> hat

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