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43. Gartenbauwissenschaftliche Tagung - (DGG) und des

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Ausbildung <strong>und</strong> Beratung/Gemüsebau/Technik „Forschung <strong>und</strong> Beratung“<br />

Umsetzung der novellierten „Verordnung über die Anwendung von<br />

Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten <strong>und</strong> Pflanzenhilfsmitteln<br />

(Düngeverordnung - DüV) nach den Gr<strong>und</strong>sätzen der guten fachlichen Praxis<br />

beim Düngen“ im Gemüsebau<br />

K. Rather<br />

Staatliche Lehr- <strong>und</strong> Versuchsanstalt für Gartenbau, Diebsweg 2, 69123 Heidelberg<br />

Karin.Rather@lvg.bwl.de<br />

Die novellierte Düngeverordnung gilt seit 16.01.06 für alle gartenbaulich genutzten Flächen,<br />

ausgenommen sind „geschlossene oder bodenunabhängige Kulturverfahren“. Der Düngebedarf<br />

einer Kultur ist für Stickstoff <strong>und</strong> Phosphor zu ermitteln, sobald eine Düngergabe von<br />

über 50 kg N/ha <strong>und</strong> über 30 kg Phosphat/ha <strong>und</strong> Jahr ausgebracht wird („wesentliche Nährstoffmenge“).<br />

Dabei sind die im Boden verfügbaren Nährstoffmengen zu bestimmen <strong>und</strong> anzurechnen.<br />

Zulässig ist es, den Stickstoff-Bodenvorrat wie bisher über repräsentative Bodenprobenahme,<br />

Schätz- oder Berechnungsverfahren oder Richtwerte der Lan<strong>des</strong>anstalten festzustellen.<br />

Dies muss je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit vor einer Düngung oder min<strong>des</strong>tens<br />

einmal jährlich erfolgen. Für Phosphor werden alle sechs Jahre Bodenuntersuchungen durch<br />

anerkannte Labors für alle Schläge über einen Hektar gefordert. Für die Ausbringung von<br />

Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft gilt nun generell die Obergrenze von 170 kg N/ha <strong>und</strong><br />

Jahr. Untersagt ist die Düngemittelausbringung vom 1.11. bis 31.1., ausgenommen Festmist,<br />

mit der Option von Ausnahmeerteilung durch die Lan<strong>des</strong>behörden. Der Nährstoffvergleich<br />

muss ab 2006 nur noch für die Nährstoffe Stickstoff <strong>und</strong> Phosphor durchgeführt werden <strong>und</strong><br />

bis 31.3. <strong>des</strong> Folgejahres vorliegen. Für den Nährstoffvergleich sind zu einer Gesamtbilanz<br />

<strong>des</strong> Betriebes aufaddierte Schlagbilanzen <strong>und</strong> Feld-Stall-Bilanzen zulässig. Hierbei reicht die<br />

Gegenüberstellung der „Nährstoffzufuhr“ <strong>und</strong> der „Nährstoffabfuhr mit dem Ernteprodukt“<br />

bezogen auf den Gesamtbetrieb aus. Erstmals findet eine Bewertung der berechneten Überschüsse<br />

für Stickstoff <strong>und</strong> Phosphat pro ha statt. Für Stickstoff wird der einzuhaltende Bilanzüberschuss<br />

sukzessive bis zum Jahr 2011 von 90 kg N/ha auf 60 kg N/ha pro ha <strong>und</strong> Jahr festgesetzt.<br />

Bei der Bewertung der Bilanz dürfen jedoch unvermeidbare Überschüsse kulturartabhängig<br />

in Höhe von 50 bis 160 kg N/ha für die Letztkultur vor Winter sowie für unerwartete<br />

Ernteausfällen angesetzt werden. Für Phosphat darf der betriebliche Nährstoffüberschuss im<br />

Mittel der letzten sechs Jahre 20 kg/ha <strong>und</strong> Jahr nicht überschreiten. Der Nährstoffvergleich<br />

für Stickstoff wird anhand eines Praxisbetriebes durchgerechnet <strong>und</strong> Bilanzüberschüsse unter<br />

Berücksichtigung unvermeidbarer Stickstoffüberschüsse diskutiert.<br />

BHGL – <strong>Tagung</strong>sband 24/2006<br />

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