43. Gartenbauwissenschaftliche Tagung - (DGG) und des
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Phytomedizin<br />
eAntrag Pflanzenschutzmittel: Ein Projekt mit Zukunft<br />
C. Landsmann <strong>und</strong> A. Holzmann<br />
B<strong>und</strong>esamt für Verbraucherschutz <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit, Dienststelle Braunschweig,<br />
Abteilung Pflanzenschutzmittel, Referat 202, Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig<br />
Das B<strong>und</strong>esamt für Verbraucherschutz <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit (BVL) beteiligt sich an der<br />
von der B<strong>und</strong>esregierung angestoßenen Initiative B<strong>und</strong>Online 2005. Im Rahmen eines Projektes<br />
(„eAntrag Pflanzenschutzmittel“) wird im BVL das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel<br />
gemäß § 15 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vollständig elektronisch abgebildet.<br />
Derzeit prüft das BVL jährlich etwa 120 Zulassungsanträge nach § 15 PflSchG, die jeweils<br />
etwa zehn bis fünf<strong>und</strong>zwanzig Aktenordner mit je bis zu 1000 Seiten umfassen <strong>und</strong> in vierfacher<br />
Ausfertigung eingereicht werden. Das ergibt bis zu 100 Ordner pro Antrag.<br />
Ab 2007 sollen im BVL alle Anträge im Bereich Pflanzenschutzmittelzulassung elektronisch<br />
bearbeitet werden. Das BVL beabsichtigt damit, den administrativen Aufwand <strong>des</strong> Verfahrens<br />
zu minimieren, die Qualität der Antragsbearbeitung zu verbessern <strong>und</strong> seine Arbeit transparenter<br />
zu gestalten, so dass alle Prozessbeteiligten von diesem Projekt profitieren.<br />
Der elektronische Antrag auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln besteht aus zwei Hauptteilen.<br />
Im eigentlichen Antragsformular werden vom Antragsteller administrative Angaben,<br />
Gr<strong>und</strong>informationen zum Pflanzenschutzmittel, zu den darin enthaltenen Wirkstoffen <strong>und</strong> zu<br />
den beantragten Anwendungen erwartet. Die Übermittlung <strong>des</strong> Antragsformulars wird dann<br />
auf elektronischem Weg über das Internet-Portal <strong>des</strong> BVL erfolgen. Die umfangreichen Anlagen<br />
zum Antragsformular (Studien <strong>und</strong> weitere Dokumente) sind in dem auf EG-Ebene abgestimmten<br />
„CADDY-Format“ (Computer Aided Dossier And Data Supply) auf CD oder DVD<br />
einzureichen. Antragsformular <strong>und</strong> Anlagen werden im BVL dann zusammengeführt, in einem<br />
Vorgangsbearbeitungssystem bearbeitet <strong>und</strong> an die am Zulassungsverfahren beteiligten<br />
Bewertungsbehörden weitergeleitet. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe wurde eine „Anleitung<br />
zur Erstellung eines Zulassungsantrags in elektronischer Form“ erstellt <strong>und</strong> den Antragstellern<br />
zur Verfügung gestellt. Die Antragsteller können sich im Internet-Portal jederzeit über den<br />
Stand der Bearbeitung ihrer Anträge informieren.<br />
Es werden weitere Erläuterungen <strong>und</strong> Informationen zum Verfahren sowie Beispiele gegeben.<br />
BHGL – <strong>Tagung</strong>sband 24/2006<br />
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